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Monat: Dezember 2021

  • Mord und Einbruch

    Einbrecher in einem Bauernhof von Gendarmen überrascht

    Feuergefecht mit Einbrechern im Oktober 1924

    Zorneding. (Bei einem Feuergefecht mit Einbrechern erschossen.) In Zorneding wurde in der Nacht zum Mittwoch der 23. Jahre alte Bauernsohn Johann Landerer bei einem Feuergefecht zwischen Gendarmerie und Einbrechern getötet. Wie uns mitgeteilt wird, waren in letzter Zeit in Zorneding wiederholt Einbruchdiebstähle verübt worden. In der Nacht zum Mittwoch gegen 1 Uhr wurden Einbrecher in einem Bauernhof von der Gendarmerie überrascht, worauf sich ein Feuergefecht entwickelte. Der Bauernsohn Landerer, der der Gendarmerie zu Hilfe eilen wollte, geriet in die Feuerlinie und erhielt einen tödlichen Bauchschuss. Die Einbrecher wurden festgenommen. Von anderer Seite wird uns dazu berichtet, dass Landerer durch den Schuss eines Gendarmen getötet wurde, der ihn für einen flüchtigen Einbrecher hielt, weil Landerer auf Anruf nicht stehen blieb.

  • Eine weibliche Raubmörderin

    Die liebe Frau Brandl

    Vor dem Volksgericht ging heute der Prozess gegen die von ihrem Mann getrennt lebende 26 jährige Näherin B. Brandl und den unter dem Verdacht der Mittäterschaft stehenden 23 Jahre alten Kaufmann P. Fahnroth zu Ende. Beide standen in Verdacht W. Reher ermordet zu haben. Reher wurde am 14.Februar in seiner Wohnung an der Reisinger Straße (Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt) tot aufgefunden. Der Tote wies schwere Schädelverletzungen auf. Der Verdacht auf die Täterschaft richtete sich gegen die beiden vorgenannten. Die Brandl gab im Verlaufe der Verhandlung die Tat zu, behauptete aber, sie sei infolge eines widernatürlichen Vergewaltigungsfalles (Aktes) des Ermordeten in solche Erregung geraden, dass sie mit einem Beil die Mordtat beging. Das Volksgericht verurteilte nun die Brandl wegen Mordes zur Todesstrafe und lebenslänglichen Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Fahnroth wurde wegen Hehlerei zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, vier Monate und fünfzehn Tage Untersuchungshaft wurden ihm angerechnet.

    München, den 03.Oktober 1919

    Frauenbild

    In seinem am weitesten verbreiteten Werk, Das Weib als Sexualverbrecherin: Ein Handbuch für Juristen, Verwaltungsbeamte und Ärzte von 1923, entwickelt er eine Theorie, nach der jedes von einer Frau begangene Verbrechen auf sexuelle Faktoren zurückgeführt werden könne, weil bei dem Weibe die meisten kriminellen Auswirkungen aus naheliegenden psycho-physiologischen Gründen in irgendeinem näheren oder entfernteren Zusammenhange mit seinem Geschlechtsleben stehen. Also auch die Diebin und Betrügerin, die Erpresserin und Brandstifterin, die Raubmörderin und Verwandtenmörderin kann in solchem Sinne eine Sexualverbrecherin sein. Diese Unterstellung ist so einleuchtend und leichtverständlich, dass ihre Terminologie Gemeingut zu werden verspricht.“

    Wolf Hasso Erich Wulffen