Wie kommt ein vierzehnjähriger Oberösterreicher dazu im März 1935 bei Leonfelden mit einer Axt drei Menschen zu erschlagen? Er raubte das Geld und steckte den Vierkanthof in Brand, auf dem er gearbeitet hatte. Am Faschingssonntag, dem 3. März 1935, um ca. 23 Uhr, bemerkten Nachbarn, dass der Vierkanthof des Bauern Josef Preining, vulgo Enzenhofer, in Weinzierl Nr. 4 bei Leonfelden (seit 1961 Bad Leonfelden) im Mühlviertel in Oberösterreich brannte. Die Nachbarn liefen zum Hof, um den Brand zu löschen was danach geschah ist wirklich ein merkwürdiger Fall in der Kriminalgeschichte.
Autor: Martin
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Dragonerhans, Tagelöhner, Räuber, Verbrecher und der Luft-Geist
Ein 35 jährige Tagelöhner beging Verbrechen wider der Sittlichkeit und stammte aus Böhmen, er ist das Haupt einer förmlichen Räuberbande gewesen, die hauptsächlich in der Wasserburger Gegend ihr Unwesen getrieben hatte. Er hat schon oft mit dem Gefängnissen Bekanntschaft gemacht; seine letzte Strafe, 3,1/2 Jahre Zuchthaus, verbüßte er in Kaisheim und kehrte im Sommer vorigen Jahres, obwohl wegen Landesverweises nach Böhmen verschubt, wieder nach Bayern zurück; die Liebe hatte es ihm angetan. Gegenstand dieser Liebe war eine 53 jährige Hadernsammlerin Anna Hutterer von Feichten, eine würdige Genossin, welche damals hier wohnte, und die er sofort wieder aufsuchte. Ständig konnte er nicht bei seiner alternden Dulzinea wohnen, weil ihm die Gendarmerie auf den Fersen war; er hielt sich des Öfteren bei der Häuslers Witwe Maria Brandmeier auf, die ihm bereitwillig Unterschlupf gab und mit ihren Töchtern Julie und Marie die gestohlenen Sachen verwertete und verschleppte. Kaum war Bauer wieder in der Haager Gegend, als die Bevölkerung durch eine Reihe verwegener Einbruchdiebstähle beunruhigt wurde, welche in der Art der Ausführung immer auf eine gemeinsam operierende Bande unter einheitlicher Leitung schließen lies. Fast immer war in den Häusern, welche in finsteren und stürmischen Nächten heimgesucht wurden, ein Fenster des unteren Stockwerkes kunstgerecht aus dem Rahmen geschnitten, waren die Eisenstangen vor dem Fenster mit einem eigens zu diesem Zwecke konstruierten Schraubstücke aus-gebogen und weggebrochen worden. So wurde am 28. Oktober vorigen Jahres bei dem Bauern Mittermaier in Schönbrunn einzubrechen versucht, die Diebe wurden jedoch durch das zufällige Dazwischenkommen einer dritten Person verscheucht. In der nächsten Nacht versuchte man bei dem Bauern und Kirchenpfleger Räbinger in Lehnererhof einzubrechen; durch ein Geräusch verriet sich der Dieb, der es offenbar auf sie Kirchenkasse abgesehen hatte, und wurde von dem Bauern verjagt. Nicht mehr Glück hatte der Einbrecher bei dem bald darauf erfolgten Versuche, den Pfarrhof zu Kirchdorf bei Haag zu bestehlen. Pfarrer Abraham erwachte, schlug Lärm, und Beute los musste der Einbrecher abziehen. Am 5. November, in einer finsteren Nacht, wurde bei dem Krämer Voggenauer in Gänsbach eingebrochen, und sind verschiedene Waren im Werte von 250 Mark gestohlen worden. Am 30.November wurde der Hühnerstall des Bauern Andreas Weber in Kitzberg besucht und 10 Stück Hühner beraubt. Am 11. November stahl die Bande dem Bauern Diwald in Kirchdorf 15 große Ballen Leinwand im Werte von 360 Mark. Am 29. November wurde bei dem Bauern Wimmer in Kirchdorf eingebrochen und dort das bäuerliche, seit Urgroßvaters Zeiten aufgesparte Schmuckzeug im Werte von über 500 Mark gestohlen. Von den Dieben hatte man nirgends eine Spur, erst durch den Verkauf der gestohlenen Pretiosen (Kostbarkeiten, Geschmeide) verrieten sie sich. „Dragonerhans“ wurde in der Wohnung der Hutterer nach verzweifelter Gegenwehr verhaftet. Die Hutterer sucht hierbei einen gefüllten Sack zu verstecken, der Sergeant Walbrunn verhinderte dies und fand in dem Sack eine Anzahl aus verschiedenen Einbrüchen herrührender Gegenstände und sogar das Schraubstück, mit welchem die Eisenstangen der Fenster aufgebogen worden waren. Trotz dieser Überführungsgegenstände leugnet die ganze Bande; der „Dragonerhans“ behauptet, dass ihm alle die vorgefundenen Sachen der „Luft-Geist“, ein unter diesem Spitznamen bekannter Einbrecher geschenkt habe. Durch die Zeugenaussage überführt, wurde Bauer vom Landgericht München 2 zur Zuchthausstrafe von 12 Jahren, die Anna Hutterer zu einer solchen von 2,1/2 Jahren verurteilt und den üblichen Nebenstrafen. Die Hehlerinnen erhielten Gefängnisstrafen und zwar Maria Brandmaier 1,1/2 Jahre, Julie 6 Monate und Marie 3 Monate. Die Geschichte spielte im Jahre 1903.
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Ghostbusters oder die Geister die ich rief
Bayern und seine Menschen sind einzigartig, dass beweist mal wieder ein Vorfall wie aus Irgendwie und Sowieso. Rosenheim war in den 1950/60er Jahren eine Kleinstadt mit einigen guten Tanzlokalen. Über Jahrzehnte war das „Papagei“ in Rosenheim das bekannteste Tanzlokal zwischen München und Salzburg. Hier trat zum ersten Mal 1959 in Rosenheim eine Striptease-Tänzerin auf. Neben Cafe Papagei, gab es noch Arkadia, Schick, Cafe Sell. Das Rosenheim auch in der Beat-Szene einen Klangvollen Namen hatte ist heute nur mehr wenigen bekannt. Eines dieser Treffpunkte war der Pee-Wee-Keller.
https://www.stadtarchiv.de/stadtgeschichte/rosenheim-im-20-jahrhundert/1960-1969/beat-welle/
Spukt es in Rosenheim?
Was ich euch heute erzähle, hat zwar mit dem Rosenheimer Nachtleben nichts zu tun, ist aber eine Spukgeschichte vom Feinsten. In der Rosenheimer Anwaltskanzlei Adam gingen 1967 zunächst ständig die an der Decke in zweieinhalb Metern Höhe befestigten Leuchtstoffröhren aus. Handwerker stellten fest, dass sie um 90 Grad aus der Halterung gedreht waren, ohne dass eine äußere Einwirkung zu beobachten war. Eine Reihe von Zeugen hörte immer wieder laute Knallgeräusche, Sicherungsautomaten lösten ohne erkennbaren Grund aus, Flüssigkeit eines Fotokopiergerätes wurde im Raum verspritzt, und innerhalb kurzer Zeit wurde vom Telefonanschluss der Kanzlei aus bis zu 50 mal am Tag die damalige Zeitansage gewählt, ohne dass jemand die vier Büro-Telefonapparate bediente. Der Betrieb der Kanzlei wurde zeitweise unmöglich und so wurde das Technische Prüfamt der Rosenheimer Stadtwerke mit einer gründlichen Untersuchung beauftragt. Unter der Leitung des späteren Direktors der Stadtwerke, Paul Brunner, wurden permanent registrierende Spannungs- und Stromschreiber installiert. Die Vermutung von Stromstörungen schien sich zunächst zu bestätigen. Dann begannen sich Bilder an der Wand zu drehen, Beleuchtungskörper pendelten und und explodierten, Schubladen und ein Schrank bewegten sich. Insgesamt wurden rund 40 Personen Zeugen der seltsamen Erscheinungen, darunter Polizisten, Techniker, Physiker, Psychologen, Ärzte sowie Klienten und Angestellte der Kanzlei.
https://www.youtube.com/watch?v=xTtjN6E2BtA
Die Wissenschaftler
Am 1. Dezember 1967 schaltete sich das Freiburger Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene unter der Leitung von Hans Bender in die Untersuchungen ein. Nachdem umfangreiche technische und physikalische Untersuchungen keine Erklärung liefern konnten, war auffallend, dass alle Phänomene nur auftraten, wenn die neunzehnjährige Auszubildende der Kanzlei, Annemarie S., sich in der Nähe aufhielt. Bender untersuchte das Mädchen und stellte bei ihr Konflikte fest, die seiner Darstellung nach häufig im Umfeld von Spukfällen oder der sie auslösenden Personen („Fokuspersonen“) auftreten: aktuelle Probleme, psychische Labilität, hohe kurzfristige Erregbarkeit und geringe Frustrationstoleranz. Die Ereignisse verschwanden schlagartig, als das Mädchen im Januar 1968 das Arbeitsverhältnis in der Kanzlei aufgab, sollen aber laut Bender auch bei ihrem neuen Arbeitgeber kurzfristig wieder aufgetaucht sein. Bender sah sie als Beweis für „psychokinetische Bewirkung“. „Spontane Psychokinese“ sei damit „zum ersten Mal objektiv registriert worden“. Annemarie S. selbst bestritt, übernatürliche Fähigkeiten zu besitzen. Dieser metaphysische Erklärungsansatz und die Vorgehensweise Benders wurden als unwissenschaftlich kritisiert. Bender unterschlage beispielsweise, dass sich in einem Fall die Manipulation durch Annemarie S. nachweisen ließ. Der Wissenschaftsautor Kendrick Frazier kritisierte, dass nie ein ausführlicher Bericht der Parapsychologen veröffentlicht worden sei, weshalb unklar sei, ob und wie natürliche Ursachen ausgeschlossen worden seien. Zudem fand der Zauberkünstler Albin Neumann (Allan) zusammen mit Herbert Schiff und Gert Gunther Kramer in der Anwaltskanzlei mehrere Anhaltspunkte dafür, dass die Öffentlichkeit durch Tricks getäuscht worden sei. Allan, Schiff und Kramer hielten dies 1969 in ihrem Buch Falsche Geister –Echte Schwindler fest. Sie fanden Nylonfäden an verschiedenen Gegenständen, unter anderem an einer pendelnden Lampe, einem Gasrohr und einem Drahtgestell eines „springenden“ Wandtellers, welche die Gegenstände zum beobachteten geisterhaften Bewegen bringen konnten. Hinter einem Schrank fanden sie einen Gummiknüppel, mit dem man durch Gegen-die-Wand-Schlagen das vermeintliche Geisterklopfen erzeugen konnte, was die Hausgehilfin bestätigte. Auch vormals suspekte schwarze Wandspuren ließen sich mit dem Gummiknüppel auf diese Weise reproduzieren. Rechtsanwalt Adam erklärte dagegen, dass er den Knüppel zur Selbstverteidigung besitze. Die Elektrophänomene könnten durch ein im selben Haus befindliches damaliges Röntgengerät oder durch absichtlich herbeigeführte Kurzschlüsse entstanden sein. Heiße Glühbirnen könnte man durch Bespritzen mit bestimmten Flüssigkeiten zum lauten Platzen gebracht haben. Eine einstweilige Verfügung Adams gegen die Veröffentlichung des Buchs von Allan, Schiff und Kramer wurde abgelehnt. Am neuen Arbeitsplatz von Annemarie S. seien – entgegen den Behauptungen Benders – niemals Spukerscheinungen aufgetreten.
Er ist wieder da
Es gibt da noch eine Geschichte, im Oktober 1930 fand man bei einem Justizrat Adam ein Waffenlager. Justizrat Adam war der hiesige Hackenkreuzführer, bei einer Durchsuchung durch die Landespolizei fand man 6 Infanteriegewehre, 1 leichtes MG und eine Kiste Munition. Es gab auch hier keine Antworten warum der Vorstand eines bayerischen Notariats gegen den Staat ein Waffenlager unterhält. Wenn es sich wie bei den Spuk-Vorfällen um die gleichen Räumlichkeiten, wie beim Waffenlager handelt, dann waren wahrscheinlich braune Geister am Werk.
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Ave Maria oder der vergessliche Bigamist
Das Schöffengericht Traunstein verurteilte den 57jährigen ehemaligen Bergmann Karl H. aus Trostberg unter Zubilligung des §51 wegen zweier Verbrechen der Doppelehe zu sechs Monaten Gefängnis, H. hat viermal geheiratet. Alle Frauen hatten den Vornamen Maria. Die erste Ehe schloss er 1928. Sie besteht heute noch, zum zweiten mal heiratete er 1939. Diese Frau starb 1947, was H. In diesem Fall keine Anklage einbrachte, da Verjährung vorliegt. Die dritte Maria führte er 1948 zum Standesamt. Das Bündnis wurde 1950 geschieden. 1951 schließlich nahm er sich die vierte Maria. Auch diese Ehe ist zunächst noch gültig. Verurteilt wurde er wegen der Ehe mit Maria III und IV. H. begründete sein Vorgehen mit der lakonischen Feststellung , er sei „furchtbar“ vergesslich.
Quelle: WBA 13.04.1959
Warum vergessen wir?Ebenso wie unser Körper unterliegt unser Gehirn natürlichen Schwankungen, was seine Leistungsfähigkeit angeht. Manchmal ist es überfordert: Zu Zeiten, in denen wir Stress haben, krank sind, ungenügend schlafen oder zu viele Eindrücke gleichzeitig auf uns einstürmen, merken wir uns Informationen nicht mehr, oder wir vergessen sie schnell wieder – der Arbeitsspeicher ist voll. Das passiert Kindern ebenso wie Erwachsenen, jungen wie alten Menschen.
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War nach dem ersten Weltkrieg die Zwangswirtschaft beendet?
Teuerung – Not – Verbrechen
Die Teuerung für die notwendigen Lebensmittel, für die wahnsinnige Preise gefordert werden, nimmt schrecklich zu. Mit ihr werden aber auch die Verbrechen zunehmen, das mögen sich alle jene zu Herzen nehmen, die dazu beitragen.
Quelle: WBA, April 1922
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Ich, meine Frau und ihr Liebhaber – Ehe zu Dritt
Im Falle des Landwirts Paul W. half auch das sonntägliche Kirchenlaufen nichts, Gott hatte ihm eine schwere Bürde auferlegt, seine Frau hatte einen Liebhaber. Johann Baptist Sch. aus Reit im Winkel unterhielt mit Frau W. ein Verhältnis, die Frau für damalige Verhältnisse im Reifen Alter von 44 Jahren war Mutter von 10 Kindern. Johann Baptist Sch. hatte eine Werkstatt im Anwesen des Landwirts Paul W., er war zwar fleißig aber auch sehr Alkohol liebend und dabei wurde er dann ausfallend und streitsüchtig. Der Ehemann kannte die Schwäche seiner Frau, besaß aber nicht den Mut, den Ehestörer hinauszuwerfen. Es kam zu einer Schöffen gerichtlichen Verhandlung, wegen Bedrohung wurde Sch. zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt. Danach kam er wieder und setzte sein Verhältnis mit Frau W. fort. Es hatte sich bei Sch. eine Rachsucht gebildet und beim Alkohol hatte er sich immer mehr hineingesteigert. Zwei Tage saß er im Wirtshaus und kam Abends betrunken und sie werden es schon ahnen mit einem Messer und einem Revolver auf den Hof. Er schlich nur in Strümpfen in das Schlafzimmer des W. der bereits schlief. W. muss einen leichten schlaf gehabt haben, jedenfalls wurde er wach und zündete ein Licht an. Sch. gab auf W. drei Revolverschüsse ab, zwei verfehlten ihn, die dritte Kugel verletzte ihn am Kopf. Später kam es zu einer Verhandlung in der sich der Angeklagte auf Trunkenheit hinausreden wollte, auch staunte der Richter über das verstörte Wesen des Angeklagten und der Richter verstand die Frau nicht wie sie sich mit dem Kerl einlassen konnte. Das Urteil lautete auf 7 Jahre Zuchthaus und 10 Jahre Ehrenrechtsverlust.