Auch als Einbrecher hat man unter Diskriminierungen zu leiden, besonders wenn das Strafmaß nicht mit den begangenen Diebstählen übereinstimmt. Ein Mehrfachtäter ist eine Person, die wiederholt Straftaten begeht. Es ist ein Begriff, der verwendet wird, um jemanden zu beschreiben, der mehr als einmal straffällig geworden ist. Im Gegensatz dazu wird ein Ersttäter nur einmal straffällig. Mehrfachtäterschaft kann sich auf verschiedene Arten von Straftaten beziehen und kann auch als Rückfall- oder Wiederholungstäter bezeichnet werden, so beschreibt es die KI (Künstliche Intelligenz). Unser Fall stammt noch aus der guten alten Zeit. Der Einbrecher Georg Jakob Hepperle aus der Sigmaringer Kreis Gemeinde Vilsingen, der von der Großen Strafkammer des Landgerichts Hechingen im Juni wegen 103 Einbruchsdiebstählen zu sieben Jahren Zuchthaus und Sicherheitsverwahrung verurteilt worden war, hat der Hechinger Kriminalpolizei nach seiner Flucht wieder einmal einen Gruß mit der Post ins Haus geschickt. Es ist nicht das erste mal, dass sich der 40 Jahre alte Einbrecher auf diese Weise in Erinnerung bringt. Wenige Tage nach seinem Ausbruch aus dem Hechinger Gefängnis hatte er den evangelischen Pfarrer, der nur wenige Meter vom Gefängnis entfernt wohnt, einen nächtlichen Besuch abgestattet, und einige Tage danach schickte er der Kriminalpolizei eine erste Ansichtskarte aus dem Augsburger Raum. Kurz danach traf auch bei seiner Ehefrau ein Paket mit persönlichen Gegenständen aus derselben Gegend ein, das den Absender trug: „Georg ist weg.“
In seinem neuen Brief an die Hechinger Kriminalpolizei beklagte sich Hepperle über das hohe Strafmaß und kündigte an, das er in wenigen Stunden in die Sowjetzone (Ausdruck für ehemalige sowjetische Besatzungszone) flüchten werde. Polizei und Staatsanwalt meinen, dass Hepperle mit dieser Bemerkung die Ermittlung in eine falsche Richtung leiten wollte. Man hält es für möglich, dass zahlreiche Einbruchsdiebstähle, die in der letzten Zeit aus Nordbayern und Augsburg gemeldet wurden, mit dem Aufenthalt des Vilsinger Einbrechers in dieser Gegend zusammenhängen. Bei den 103 Einbruchdiebstählen, wegen der er verurteilt worden war, hatte Hepperle Gegenstände im Gesamtwert von 100.000 Mark erbeutet. Sie konnten zum großen Teil sichergestellt werden.
26.09.1957