Kategorie: Hof

  • Wann spricht man von Wucher?

    Um einen Preis als Wucher zu bezeichnen, muss er mindestens doppelt so hoch sein

    Im Bericht vom 06.04.1922 hat Oberinspektor Georg Reingruber folgendes vermerkt.

    Dass die Ermordeten in der letzten Zeit größere Verkäufe abgeschlossen oder Geldbeträge vereinnahmt hätten, ist nicht bekannt. Das Getreide vom vergangenen Jahr ist noch vorhanden.

    G.Reingruber

    In einem Schreiben an sämtliche Landesregierungen vom 7.12.21 führt der RWiM zur Aufgabe der Kommissionen aus: „Die Aufgabe dieser Kommissionen besteht darin, geeignete Persönlichkeiten zur Mitwirkung bei der Preisprüfung und insbesondere zur Feststellung von Preistreibereivorgängen zu entsenden. Zu diesem Zweck muss ihnen Gelegenheit geboten werden, sich über alle Aufgaben der Preisprüfungsstellen zu unterrichten, Wahrnehmungen aus Verbraucherkreisen und Vorschläge vorzubringen und zum Gegenstand der Beratung zu machen. Die Auswahl der Mitglieder dieser Kommissionen bedarf besonderer Sorgfalt. Sollen sie ihre Aufgabe erfüllen, so werden sie vor allem vom Vertrauen der minder kaufkräftigen Volksschichten getragen werden müssen. Die Auswahl wird daher aus den Kreisen der Gewerkschaften, Konsumgenossenschaften, der Hausfrauenvereine als ehrenamtlich tätige Beauftragte […] zu erfolgen haben.“ (R 43 I /1246. BL. 220 f.)

    https://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0101e/wir/wir1p/kap1_2/kap2_161/para3_1.html

    Warum war in Hinterkaifeck dass ganze Getreide vorhanden? War es nur Saatgetreide oder spekulierte man durch die einsetzende Inflation auf einen überzogenen, abgehobenen Preis? Man musste nicht verkaufen und war in einer sehr guten Ausgangslage.

    Mehltruhe

    Vielleicht bringt ein Zeitungsartikel von Anfang Februar 1922 etwas Licht in die Getreide- Spekulationen.

    Der Wucherteufel

    Wie uns von auswärts berichtet wird, war dieser Tage die Gendarmerie W. damit beschäftigt, bei den Bauern in unserer Umgebung zwangsweise das Umlage Getreide einzutreiben. Diese Kurzsichtigkeit einzelner Bauern ist sehr zu bedauern. So weit sollte es ein Bauer gar nicht kommen lassen, weil er dadurch zeigt, dass er gar kein Verständnis hat dafür, wie groß und gefahrvoll die Not seiner Mitmenschen für uns alle und auch für ihn ist.

    Der Bauer sollte nie vergessen, dass der Wolf anpackt, wenn er Hunger hat.

    Wasserburger Nachrichten/Anzeiger

    Und wenn die Menschen in den Städten nichts mehr zu nagen und zu beißen haben, dann treibt sie der Hunger aufs Land hinaus. Was dann geschieht, das haben wir in Russland gesehen. Raub, Mord und Brandstiftung. Der gute Bauer, der seiner Pflicht immer nachgekommen ist und richtig ablieferte, muss dann auch darunter leiden. Darum sollen die Bauern selbst eingreifen und ihren Standesgenossen, den der Wucherteufel am Bande hat, ganz gehörig die Meinung sagen, denn er zieht sie mit ins Unglück hinein. Ein anderer Bauer, der 50 Zentner abgeliefert hatte und noch 7 Zentner abliefern sollte, kam zum Amt und jammerte, dass wenn er die 7 Zentner noch abliefern müsste, er das Getreide selbst kaufen müsse. Die Gendarmerie recherchierte und fand weit mehr als 100 Zentner Getreide bei dem Bauern vor. Eine solche Handlungsweise ist nicht menschlich, geschweige christlich. Zudem haben jene Bauern, bei denen das Umlage Getreide zwangsweise eingetrieben werden muss, selbst den aller größten Schaden, denn sie erhalten dann nicht mehr den Höchstpreis von 105 Mark für den Zentner Korn, sondern nur 57 Mark – Wir müssen in der furchtbar ernsten Zeit alle zusammen helfen, sonst gehen wir alle miteinander unter, denn wenn der Himmel einfällt, dann sind alle Spatzen tot, der Bauer nicht ausgenommen.

    08.02.1922

    Die Ablieferung des Umlage-Getreides. Bekanntlich muss das Umlage-Getreide bis 23. Januar 1922 aufgebracht sein. In Bayern ist die Landwirtschaft – dank der Mitarbeit aller beteiligten Kräfte – ihrer Lieferpflicht bisher in sehr erfreulicher Weise nachgekommen, so dass am 01.Januar 1922 im Landesdurchschnitt bereits 86,6 % der Gesamtumlage aufgebracht waren.


    In Oberbayern 78,4 %
    In Niederbayern 86,2 %
    In der Pfalz 94,7%
    In der Oberpfalz 84 %
    In Oberfranken 88,5 %
    In Mittelfranken 95,2 %
    In Unterfranken 95 %
    In Schwaben 95,7 % ( Hinterkaifeck?)

    28.01.1922

  • Ein zweifacher Mord wegen Erbschaftsstreitigkeiten

    es war kurz vor Weihnachten 1930 als sich in Böhen (Oberwalins) etwa 20 km süd-östlich von Memmingen eine schwere Bluttat ereignete, in deren Verlauf mehrere Menschen sterben mussten. Über die Ereignisse gibt es unterschiedliche Darstellungen, fest steht, dass ein Hermann Kutter von auswärts zugereist war. Nach ersten Ermittlungen muss Hermann Kutter aus einem Revolver mehrere Schüsse auf seinen Onkel Ludwig Kutter, dessen Haushälterin Therese Keller so wie deren Sohn abgegeben haben. Der Sohn war sofort Tod, die beiden Erwachsenen wurden in schwerverletzten Zustand ins Distrikts Krankenhaus eingeliefert. Hermann Kutter kam aus der Mindelheimer Gegend und erschien am Sonntag Nachmittags gegen 17:00 Uhr auf dem Anwesen seines Onkels Ludwig Kutter. Wahrscheinlich kam es zu einer Aussprache, in deren Verlauf auf Ludwig Kutter vier Revolver Schüsse abgegeben wurden. In der Zeitung wurde geschrieben, er hätte einen Revolver gefunden und sein Onkel hätte ihn aufgefordert ihm die Waffe zu zeigen, darauf hätte Hermann Kutter die Schüsse auf seinen Onkel abgegeben. Die Schüsse führten zu schweren Verletzungen am Kopf, am Hals, am Arm und zu einem Lungenschuss. Ludwig Kutter konnte trotz dieser schweren Verletzungen in ein Nachbaranwesen flüchten und brach dort zusammen. Danach muss Hermann Kutter ins Haus gegangen sein, in der Wohnstube war der dreizehnjährige Sohn der Haushälterin Therese Keller anwesend. Dieser versuchte hinter das Sofa zu flüchten wo er durch einen Schuss niedergestreckt und auf der Stelle getötet wurde. Danach war Therese Keller dran, auch sie wurde durch einen Schuss niedergestreckt. Der Hass auf Frau Keller muss so groß gewesen sein, dass ihr Hermann Kutter mit einer Mistgabel den Schädel einschlug und sie mit einem schweren Schädelbruch liegen blieb. Danach entfernte sich der Täter, als wäre nichts passiert. Der Auslöser für diese Tat war, dass das Anwesen Kutters nach einem Brand neu aufgebaut wurde. Ludwig Kutter wollte den Besitz dem getöteten Sohn seiner Haushälterin als Erbe vermachen. Hermann Kutter hatte gleichfalls auf das Erbe gerechnet, seine Erwartungen wurden nicht erfüllt und deshalb reifte wahrscheinlich der Entschluss zu dieser Wahnsinnstat. Therese Keller verstarb ein paar Tage später an ihren schweren inneren Verletzungen. Bei Ludwig Kutter ist eine Besserung eingetreten, wahrscheinlich hat er die Tat überlebt. Gegen den Täter Hermann Kutter wurde Anklage erhoben wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes.

  • Als Liebe in Hass umschlug holte er die Axt

    Am 26. Mai 1896 kam es zu einem Eifersuchtsdrama auf dem Anwesen des Landwirts Freinecker in Wölkham. Der 38-jährige Dienstknecht Xaver Burggraf hatte eine intime Beziehung mit der 20-jährigen Therese Freinecker angefangen. Nicht erst im verflixten siebten Jahr, sondern etwas schneller verflog die Liebe und das Mädchen war ihres Romeo überdrüssig. Therese Freinecker versuchte dem Burggraf aus dem Wege zu gehen, was aber auf einem Bauernhof unmöglich ist. Es kam zu heftigen Eifersuchtsszenen in der Burggraf, ihr drohte sie umzubringen und sich dann selber zu erhängen. Die Drohungen blieben bei Therese Freinecker aber erfolglos und Burggraf wollte sein Gesicht nicht verlieren. Am 26. Mai verließ er seine Arbeit im Walde und begab sich auf den Freinecker-Hof. Er sah, dass Therese Freinecker allein in der Stube war und holte sich in der Werkzeugkammer eine Holz-Axt.

    Er ging in die Stube, nach einem kurzen Wortwechsel versetzte er Therese Freinecker mit dem stumpfen Teil der Axt zwei Hiebe auf den Hinterkopf, sodass Therese Freinecker bewusstlos zu Boden fiel.

    Danach schleppte er das Mädchen in die Werkzeugkammer, wo er ihr noch mehrere Hiebe auf Kopf und Körper beifügte. Danach verließ er den Tatort, weil der Bruder des Mädchens nach Hause gekommen war. Man fand Therese Freinecker schwer verletzt in der Werkzeugkammer und wenig später erwischte man auch X. Burggraf. Bei der Verhandlung vor dem Oberbayerischen Schwurgericht erinnerte sich Burggraf an nichts mehr. Als sich herausstellte, dass er schon wegen eines ähnlichen Delikts aus Eifersucht bereits 8 Jahre im Zuchthaus saß, waren die meisten Zuhörer schockiert. Ein Gutachten eines Sachverständigen kam zu dem Ergebnis, dass bei Burggraf eine geistige Störung möglich sei. Burggraf wurde in eine Heilanstalt überstellt, wo er unter Beobachtung gestellt wurde. Therese Freinecker erholte sich wieder dank ihrer guten körperlichen Verfassung.

  • Hat der Sohn seine Frau im Heustadel ermordet

    Ein Mordfall aus dem Jahr 1947

    Häusliche Gewalt

    Ein vermutlicher Mordfall aus dem Jahr 1947 wurde am Montag vor dem Schwurgericht Regensburg aufgegriffen. Unter der Anklage des Mordes steht der 43 jährige Landwirt Ludwig S. aus B(P)ittmannsdorf im Landkreis Parsberg dem vorgeworfen wird, im Jahre 1947 seine damals 33 Jahre alte Ehefrau Barbara im Verlauf eines Streites im Heustadl des elterlichen Anwesens getötet zu haben. Der Tod der jungen Bäuerin war seinerzeit als Unfall deklariert worden. Sie sei bei anheben eines schweren Sackes die Treppe des Heustadls hinuntergestürzt und habe sich das Genick gebrochen. Die Exhumierung der Leiche ergab, dass die Halswirbelsäule gebrochen war. Der Vater des Angeklagten, angeblich von Gewissensbissen geplagt, behauptete vor dem Gericht, dass sein Sohn die Frau im Streit erschlagen habe und forderte den hartnäckig leugnenden Sohn auf, die Wahrheit zu sprechen. Der alte Bauer will als Augenzeuge dazugekommen sein, als sein Sohn der Schwiegertochter das Genick brach, anschließend drei dumpfe Schläge mit einem harten Gegenstand ausführte und die Leiche sodann die Treppe hinunterwarf, so dass sie dem Alten geradewegs in die Arme fiel.

    Lebenslänglich für Gattenmörder

    Das Schwurgericht Regensburg verurteilte am Freitag Abend den wegen Mordes angeklagten Landwirt Ludwig S. aus B(P)ittmansdorf im Landkreis Parsberg zu lebenslänglichen Zuchthaus, Aberkennung der Ehrenrechte auf Lebenszeit und den Kosten des Verfahrens. S. hatte im Jahr 1947 seine damals 29 – jährige Frau auf dem Boden des elterlichen Anwesens durch einen Schlag betäubt und sie dann eine Treppe hinuntergeworfen. Nach dem Sturz hatte er ihr das Genick gebrochen. Motiv für die Tat war, dass die Frau sich von ihm scheiden lassen wollte. Er hatte sie mit Versprechungen neun Tage vor der Tat zurück in seine Wohnung gelockt, wo es aber bald wieder zu Auseinandersetzungen gekommen war. Ludwig S. hatte die Tat zu vertuschen gesucht, dass er die Leiche seiner Frau am Fuße der Treppe zusammen mit einem schweren Sack hinlegte, so dass es schien, als sei die Frau durch einen unglücklichen Zufall von der Treppe gestürzt. Die Eltern S. hatten den Mord zunächst gedeckt. 1954 hatte der Vater die Tat aber dann angezeigt, weil es zu Streitigkeiten darüber gekommen war, dass der Sohn nicht mehr Alleinerbe des elterlichen Besitzes sein sollte. In der Verhandlung sagten die Eltern S. übereinstimmend aus, dass sie in der Nacht der Tat durch Geräusche aufgewacht seien und gesehen hätten, wie der Sohn seine Frau die Treppe hinabstieß und ihr dann das Genick brach. Diese Aussagen wurden durch zwei Sachverständigen-Gutachten erörtert.

    Montag, den 31.Oktober 1955



  • Versuchter Raubmord auf einer Einöde bei Schrobenhausen

    Am 21. Oktober Abends hielt in einem Einödhof bei Schrobenhausen die Dirne (Magd) Abends noch ihre gewöhnliche Rundschau im Viehstall, als ihr beim Eintritt ein Räuber, der einen Stier losgebunden hatte, mit einem wuchtigen Prügel zwei Schläge auf die Brust versetzte, so dass herbeigekommene, durch das leise Brüllen eines Stieres aufmerksam gemachte Hausbewohner und Knechte sie auf dem Angesicht im Dünger liegend antrafen. Der oder die Räuber wurden glücklicherweise verscheucht! Die Dirne ist jetzt im Krankenhause schwer verletzt. Zugetragen hat sich dieses Ereignis lange vor Hinterkaifeck. Der Beitrag stammt aus dem Jahre 1881.

  • Bei einem Raubüberfall in Zorneding erschossen

    Einbrecher in einem Bauernhof von Gendarmen überrascht

    Feuergefecht mit Einbrechern im Oktober 1924

    Zorneding. (Bei einem Feuergefecht mit Einbrechern erschossen.) In Zorneding wurde in der Nacht zum Mittwoch der 23. Jahre alte Bauernsohn Johann Landerer bei einem Feuergefecht zwischen Gendarmerie und Einbrechern getötet. Wie uns mitgeteilt wird, waren in letzter Zeit in Zorneding wiederholt Einbruchdiebstähle verübt worden. In der Nacht zum Mittwoch gegen 1 Uhr wurden Einbrecher in einem Bauernhof von der Gendarmerie überrascht, worauf sich ein Feuergefecht entwickelte. Der Bauernsohn Landerer, der der Gendarmerie zu Hilfe eilen wollte, geriet in die Feuerlinie und erhielt einen tödlichen Bauchschuss. Die Einbrecher wurden festgenommen. Von anderer Seite wird uns dazu berichtet, dass Landerer durch den Schuss eines Gendarmen getötet wurde, der ihn für einen flüchtigen Einbrecher hielt, weil Landerer auf Anruf nicht stehen blieb.