Der Sohn vom Vater als Mörder überführt

Ein Mordfall aus dem Jahr 1947

Gewalt
Häusliche Gewalt

Ein vermutlicher Mordfall aus dem Jahr 1947 wurde am Montag vor dem Schwurgericht Regensburg aufgegriffen. Unter der Anklage des Mordes steht der 43 jährige Landwirt Ludwig S. aus B(P)ittmannsdorf im Landkreis Parsberg dem vorgeworfen wird, im Jahre 1947 seine damals 33 Jahre alte Ehefrau Barbara im Verlauf eines Streites im Heustadl des elterlichen Anwesens getötet zu haben. Der Tod der jungen Bäuerin war seinerzeit als Unfall deklariert worden. Sie sei bei anheben eines schweren Sackes die Treppe des Heustadls hinuntergestürzt und habe sich das Genick gebrochen. Die Exhumierung der Leiche ergab, dass die Halswirbelsäule gebrochen war. Der Vater des Angeklagten, angeblich von Gewissensbissen geplagt, behauptete vor dem Gericht, dass sein Sohn die Frau im Streit erschlagen habe und forderte den hartnäckig leugnenden Sohn auf, die Wahrheit zu sprechen. Der alte Bauer will als Augenzeuge dazugekommen sein, als sein Sohn der Schwiegertochter das Genick brach, anschließend drei dumpfe Schläge mit einem harten Gegenstand ausführte und die Leiche sodann die Treppe hinunterwarf, so dass sie dem Alten geradewegs in die Arme fiel.

Lebenslänglich für Gattenmörder

Das Schwurgericht Regensburg verurteilte am Freitag Abend den wegen Mordes angeklagten Landwirt Ludwig S. aus B(P)ittmansdorf im Landkreis Parsberg zu lebenslänglichen Zuchthaus, Aberkennung der Ehrenrechte auf Lebenszeit und den Kosten des Verfahrens. S. hatte im Jahr 1947 seine damals 29 – jährige Frau auf dem Boden des elterlichen Anwesens durch einen Schlag betäubt und sie dann eine Treppe hinuntergeworfen.
Nach dem Sturz hatte er ihr das Genick gebrochen. Motiv für die Tat war, dass die Frau sich von ihm scheiden lassen wollte. Er hatte sie mit Versprechungen neun Tage vor der Tat zurück in seine Wohnung gelockt, wo es aber bald wieder zu Auseinandersetzungen gekommen war. Ludwig S. hatte die Tat zu vertuschen gesucht, dass er die Leiche seiner Frau am Fuße der Treppe zusammen mit einem schweren Sack hinlegte, so dass es schien, als sei die Frau durch einen unglücklichen Zufall von der Treppe gestürzt. Die Eltern S. hatten den Mord zunächst gedeckt. 1954 hatte der Vater die Tat aber dann angezeigt, weil es zu Streitigkeiten darüber gekommen war, dass der Sohn nicht mehr Alleinerbe des elterlichen Besitzes sein sollte. In der Verhandlung sagten die Eltern S. übereinstimmend aus, dass sie in der Nacht der Tat durch Geräusche aufgewacht seien und gesehen hätten, wie der Sohn seine Frau die Treppe hinabstieß und ihr dann das Genick brach. Diese Aussagen wurden durch zwei Sachverständigen-Gutachten erörtert.

Montag, den 31.Oktober 1955



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