Kategorie: Motiv

Das Motiv ist der Grund, welcher eine Person dazu bewegt, eine bestimmte straf- oder zivilrechtlich relevante Tat zu begehen.

  • Mord an einem gehörlosen Knecht

    Heimatverein organisiert Dokumentation

    Am Montag, 13. März 2023 um 19:30 Uhr wird im Wasserburger Gimplkeller, Marienplatz 25, in einem Vortrag über frühere Zeiten berichtet. Dazu lädt der Heimatverein ein.

    Dr. Ulrike Claudia Hofmann sowie Ludwig Waldinger aus München klären in einer Dokumentation über ein früheres Verbrechen auf. Es handelt sich um die Ermittlungsakte Cäzilie Bauer. Ein unentdeckter Mord in Bachmehring steht am Anfang der Ermittlungen. Hat die Dienstmagd 1942 den gehörlosen Knecht „Stummerl“ in seinem Bett ermordet? Die Tat stellt keine Fiktion her, sondern ist ein wahres Verbrechen: Aus den Originalakten hat die Historikerin Dr. Ulrike Claudia Hofmann den Fall so nachkonstruiert, dass sich die Ermittlungen und Aufklärung der Tat ungefiltert nachvollziehen lassen. Zudem wird besprochen, ob es auch heute einen unentdeckten Mord geben könnte? Wie sehr unterscheidet sich die moderne Polizeiarbeit zu der in den 1940er Jahren? Kriminalhauptkommissar Ludwig Waldinger bewertet das recherchierte Verbrechen und vergleicht die Ermittlungsmethoden mit den neuesten Erkenntnissen der Kriminalistik und Wissenschaft.

    Historisches Foto v. Stemmerhof in Bachmehring. Stadtarchiv Wasserburg
  • Ein Raubmord in der Umgebung von Haag in Oberbayern

    Eine belastente Eltern-Kind-Beziehung

    Auf der Anklagebank saß ferner ein junger schmächtiger Bursche mit verschlagenem Gesichtsausdruck in der Person des 19-jährigen Tagelöhners Simon Brandmaier von Hof, Amtsgericht Haag, angeklagt des schwersten Verbrechens, welches das Gesetz kennt, nämlich des Raubmordes. Am Sonntag, 10. Januar, Nachmittags begab sich der Deimelbauer Johann Pfeilstetter von Berg nach Winden, A.G. Haag, um dort in dem seinen Schwiegereltern, den Gastwirtseheleuten Riedl gehörigen Hause Bier zu trinken. Er blieb bis gegen halb 6 Uhr, ließ bei Bezahlung seiner Zeche ein Zwanzigmarkstück wechseln, wobei er unter anderem ein silbernes Fünfmarkstück und einen österreichischen Thaler herausbekam. In seinem Besitz befand sich außerdem eine silberne Zylinderuhr mit silberner Kette, an welch letzterer ein Frauentaler hing, ferner ein schwarzes Lederportemonnaie. Am gleichen Tische saß damals Simon Brandmaier. Derselbe war vorher im nahen Wald gewesen, um dort Brennholz zu hauen. Er hatte eine Holzhacke, sowie einen kleinen Hund bei sich, machte sich durch scheues Wesen bei allen Gästen auffällig und hörte, wie Pfeilstetter äußerte, dass er über Bachmehring den Heimweg antreten werde. Als sich Pfeilstetter entfernte, verließ auch Brandmaier das Gasthaus. Pfeilstetter kam nicht mehr nach Hause, weshalb seine Frau am anderen Morgen früh 7:00 Uhr ihren Dienstknecht Engelbert Larasser nach Winden schickte, um nach ihrem Manne zu fragen. Auf dem Weg dorthin fand Larasser im sogenannten Tiefgraben, einem von Eßlarn nach Eining führenden, von der Distriktstraße Dorfen Sankt Wolfgang-Haag abzweigenden öffentlichen Wege im Schnee die Leiche seines Dienstherrn, eines kräftigen vierunddreißig-jährigen Mannes.

    Der Hinterkopf des Pfeilstetter war durch Hiebe mit einem stumpfen Instrumente, augenscheinlich einer Axt, vollständig zerschmettert, im Schnee zeigten sich auch die Spuren des Kampfes, ebenso die Spuren eines kleinen Hundes; Uhr, Kette und Geldbörse des Pfeilstetter fehlten. Der Verdacht, diese grausige Bluttat verübt zu haben, richtete sich sofort in der ganzen Gegend auf den als arbeitsscheu und lüderlich bekannten Simon Brandmaier, den Sohn des unter dem Namen „Raufsimmerl“ berüchtigten Tagelöhners Brandmaier von Berg. Brandmaier ist bereits wegen Diebstahls vorbestraft und hat schon einmal die Axt gegen seinen Vater erhoben. Als seine Festnahme erfolgte, verlegte er sich auf das Leugnen, allein in seinem Besitz fand man das silberne Fünfmarkstück und den österreichischen Thaler, den Pfeilstetter in Winden beim Wechseln herausbekommen, im elterlichen Hause unter Brettern versteckt die Uhr und das Portemonnaie des Pfeilstetter; die Axt, welche Brandmaier am kritischen Tage bei sich trug, zeigte Blutspuren. Als deshalb Brandmaier einsah, dass ihm sein Leugnen nichts mehr helfen könne, gab er am 25. Februar zu, er sei am kritischen Abende in trunkenem Zustande auf dem Wege mit Pfeilstetter zusammengetroffen, dieser habe ihn an einer Planke gerempelt, weshalb sie in Streit geraten seien. Nun habe er in der Trunkenheit einmal mit der Axt nach ihm geschlagen. Als Pfeilstetter hierauf niedergefallen sei und sich nicht mehr rührte, habe er Uhr und Kette mit sich genommen. Zur Verhandlung, für welche zwei Tage angesetzt sind, sind 23 Zeugen geladen. Am zweiten Tage der Verhandlung gegen Simon Brandmaier wegen Raubmordes begannen die Plädoyers, nachdem der Verteidiger Rechtsanwalt Angstwurm mehrere unter Fragen auf Totschlag und beziehungsweise Körperverletzung mit erfolgtem Tode zur Fragestellung eingebracht hatte. Staatsanwalt Schäfer begründete die Anklage unter einer beredten Schilderung der grausigen Tatumstände und hob insbesondere hervor, dass der Ermordete als ein ruhiger, friedliebender Mann allgemein beliebt war, dass derselbe am Tage seines gewaltsamen Todes nur zu dem Zwecke nach Winden kam, seine Schwiegereltern zu besuchen, und dass er seiner Frau, die ihrer Niederkunft entgegensah, sagte, er werde vor Einbruch der Nacht wieder zu Hause sein. Pfeilstetter war 7 Jahre verheiratet und hatte ein Kind. Derselbe verzehrte damals nur 50 Pfennige und war demgemäß vollständig nüchtern. Der Herr Staatsanwalt plädierte in einstündiger Rede für schuldig im Sinne der Anklage. Rechtsanwalt Angstwurm entgegnete mit Beweisführung, dass die Tat keine vorsätzliche gewesen sei und dass insbesondere kein Raubmord vorliege, sondern nur Totschlag oder Körperverletzung mit erfolgtem Tode gegeben sei. In diesem Sinne beantragte er ein Schuldig, wie sich der Raub auch unter solchen Umständen nur als Diebstahl qualifizierte. Nach halbstündiger Beratung sprachen die Geschworenen ein Schuldig des vorsätzlichen Mordes und Raubes gegen Brandmaier aus. Derselbe wurde entsprechend den Anträgen des Staatsanwalts zum Tode verurteilt, bei lebenslänglichem Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte. Der Verurteilte zeigte bei der Urteilspublikation dieselbe Gleichgültigkeit wie während der ganzen Verhandlung. Das Urteil machte keinerlei Eindruck auf den verkommenen Burschen. Die Eltern des wegen Ermordung des Daimelbauern Pfeilstetter von Berg, A.G. Haag, zum Tode verurteilten 19-jährigen Tagelöhners Simon Brandmaier von Hof, A.G. Haag, fanden sich am Donnerstag in München ein, um beim Schwurgerichtspräsidium die Erlaubnis zu holen, ihren missratenen Sohn in der Angerfrohnfeste besuchen zu dürfen.

    25.06.1892

    Scheinbar wurde Brandmaier auf lebenslänglich begnadigt, denn es gab in München 1892 nur eine Hinrichtung an Johann Schindler.


  • Ein zweifacher Mord wegen Erbschaftsstreitigkeiten

    es war kurz vor Weihnachten 1930 als sich in Böhen (Oberwalins) etwa 20 km südöstlich von Memmingen eine schwere Bluttat ereignete, in deren Verlauf mehrere Menschen sterben mussten. Über die Ereignisse gibt es unterschiedliche Darstellungen, fest steht, dass ein Hermann Kutter von auswärts zugereist war. Nach ersten Ermittlungen muss Hermann Kutter aus einem Revolver mehrere Schüsse auf seinen Onkel Ludwig Kutter, dessen Haushälterin Therese Keller so wie deren Sohn abgegeben haben. Der Sohn war sofort Tod, die beiden Erwachsenen wurden in schwerverletzten Zustand ins Distrikts Krankenhaus eingeliefert. Hermann Kutter kam aus der Mindelheimer Gegend und erschien am Sonntag Nachmittags gegen 17:00 Uhr auf dem Anwesen seines Onkels Ludwig Kutter. Wahrscheinlich kam es zu einer Aussprache, in deren Verlauf auf Ludwig Kutter vier Revolver Schüsse abgegeben wurden. In der Zeitung wurde geschrieben, er hätte einen Revolver gefunden und sein Onkel hätte ihn aufgefordert ihm die Waffe zu zeigen, darauf hätte Hermann Kutter die Schüsse auf seinen Onkel abgegeben. Die Schüsse führten zu schweren Verletzungen am Kopf, am Hals, am Arm und zu einem Lungenschuss. Ludwig Kutter konnte trotz dieser schweren Verletzungen in ein Nachbaranwesen flüchten und brach dort zusammen. Danach muss Hermann Kutter ins Haus gegangen sein, in der Wohnstube war der dreizehnjährige Sohn der Haushälterin Therese Keller anwesend. Dieser versuchte hinter das Sofa zu flüchten wo er durch einen Schuss niedergestreckt und auf der Stelle getötet wurde. Danach war Therese Keller dran, auch sie wurde durch einen Schuss niedergestreckt. Der Hass auf Frau Keller muss so groß gewesen sein, dass ihr Hermann Kutter mit einer Mistgabel den Schädel einschlug und sie mit einem schweren Schädelbruch liegen blieb. Danach entfernte sich der Täter, als wäre nichts passiert. Der Auslöser für diese Tat war, dass das Anwesen Kutters nach einem Brand neu aufgebaut wurde. Ludwig Kutter wollte den Besitz dem getöteten Sohn seiner Haushälterin als Erbe vermachen. Hermann Kutter hatte gleichfalls auf das Erbe gerechnet, seine Erwartungen wurden nicht erfüllt und deshalb reifte wahrscheinlich der Entschluss zu dieser Wahnsinnstat. Therese Keller verstarb ein paar Tage später an ihren schweren inneren Verletzungen. Bei Ludwig Kutter ist eine Besserung eingetreten, wahrscheinlich hat er die Tat überlebt. Gegen den Täter Hermann Kutter wurde Anklage erhoben wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes.

  • Als Liebe in Hass umschlug holte er die Axt

    Am 26. Mai 1896 kam es zu einem Eifersuchtsdrama auf dem Anwesen des Landwirts Freinecker in Wölkham. Der 38-jährige Dienstknecht Xaver Burggraf hatte eine intime Beziehung mit der 20-jährigen Therese Freinecker angefangen. Nicht erst im verflixten siebten Jahr, sondern etwas schneller verflog die Liebe und das Mädchen war ihres Romeo überdrüssig. Therese Freinecker versuchte dem Burggraf aus dem Wege zu gehen, was aber auf einem Bauernhof unmöglich ist. Es kam zu heftigen Eifersuchtsszenen in der Burggraf, ihr drohte sie umzubringen und sich dann selber zu erhängen. Die Drohungen blieben bei Therese Freinecker aber erfolglos und Burggraf wollte sein Gesicht nicht verlieren. Am 26. Mai verließ er seine Arbeit im Walde und begab sich auf den Freinecker-Hof. Er sah, dass Therese Freinecker allein in der Stube war und holte sich in der Werkzeugkammer eine Holz-Axt.

    Er ging in die Stube, nach einem kurzen Wortwechsel versetzte er Therese Freinecker mit dem stumpfen Teil der Axt zwei Hiebe auf den Hinterkopf, sodass Therese Freinecker bewusstlos zu Boden fiel.

    Danach schleppte er das Mädchen in die Werkzeugkammer, wo er ihr noch mehrere Hiebe auf Kopf und Körper beifügte. Danach verließ er den Tatort, weil der Bruder des Mädchens nach Hause gekommen war. Man fand Therese Freinecker schwer verletzt in der Werkzeugkammer und wenig später erwischte man auch X. Burggraf. Bei der Verhandlung vor dem Oberbayerischen Schwurgericht erinnerte sich Burggraf an nichts mehr. Als sich herausstellte, dass er schon wegen eines ähnlichen Delikts aus Eifersucht bereits 8 Jahre im Zuchthaus saß, waren die meisten Zuhörer schockiert. Ein Gutachten eines Sachverständigen kam zu dem Ergebnis, dass bei Burggraf eine geistige Störung möglich sei. Burggraf wurde in eine Heilanstalt überstellt, wo er unter Beobachtung gestellt wurde. Therese Freinecker erholte sich wieder dank ihrer guten körperlichen Verfassung.

  • Hat der Sohn seine Frau im Heustadel ermordet

    Ein Mordfall aus dem Jahr 1947

    Häusliche Gewalt

    Ein vermutlicher Mordfall aus dem Jahr 1947 wurde am Montag vor dem Schwurgericht Regensburg aufgegriffen. Unter der Anklage des Mordes steht der 43 jährige Landwirt Ludwig S. aus B(P)ittmannsdorf im Landkreis Parsberg dem vorgeworfen wird, im Jahre 1947 seine damals 33 Jahre alte Ehefrau Barbara im Verlauf eines Streites im Heustadl des elterlichen Anwesens getötet zu haben. Der Tod der jungen Bäuerin war seinerzeit als Unfall deklariert worden. Sie sei bei anheben eines schweren Sackes die Treppe des Heustadls hinuntergestürzt und habe sich das Genick gebrochen. Die Exhumierung der Leiche ergab, dass die Halswirbelsäule gebrochen war. Der Vater des Angeklagten, angeblich von Gewissensbissen geplagt, behauptete vor dem Gericht, dass sein Sohn die Frau im Streit erschlagen habe und forderte den hartnäckig leugnenden Sohn auf, die Wahrheit zu sprechen. Der alte Bauer will als Augenzeuge dazugekommen sein, als sein Sohn der Schwiegertochter das Genick brach, anschließend drei dumpfe Schläge mit einem harten Gegenstand ausführte und die Leiche sodann die Treppe hinunterwarf, so dass sie dem Alten geradewegs in die Arme fiel.

    Lebenslänglich für Gattenmörder

    Das Schwurgericht Regensburg verurteilte am Freitag Abend den wegen Mordes angeklagten Landwirt Ludwig S. aus B(P)ittmansdorf im Landkreis Parsberg zu lebenslänglichen Zuchthaus, Aberkennung der Ehrenrechte auf Lebenszeit und den Kosten des Verfahrens. S. hatte im Jahr 1947 seine damals 29 – jährige Frau auf dem Boden des elterlichen Anwesens durch einen Schlag betäubt und sie dann eine Treppe hinuntergeworfen. Nach dem Sturz hatte er ihr das Genick gebrochen. Motiv für die Tat war, dass die Frau sich von ihm scheiden lassen wollte. Er hatte sie mit Versprechungen neun Tage vor der Tat zurück in seine Wohnung gelockt, wo es aber bald wieder zu Auseinandersetzungen gekommen war. Ludwig S. hatte die Tat zu vertuschen gesucht, dass er die Leiche seiner Frau am Fuße der Treppe zusammen mit einem schweren Sack hinlegte, so dass es schien, als sei die Frau durch einen unglücklichen Zufall von der Treppe gestürzt. Die Eltern S. hatten den Mord zunächst gedeckt. 1954 hatte der Vater die Tat aber dann angezeigt, weil es zu Streitigkeiten darüber gekommen war, dass der Sohn nicht mehr Alleinerbe des elterlichen Besitzes sein sollte. In der Verhandlung sagten die Eltern S. übereinstimmend aus, dass sie in der Nacht der Tat durch Geräusche aufgewacht seien und gesehen hätten, wie der Sohn seine Frau die Treppe hinabstieß und ihr dann das Genick brach. Diese Aussagen wurden durch zwei Sachverständigen-Gutachten erörtert.

    Montag, den 31.Oktober 1955



  • Raubmord Drexler in der Nähe von Starnberg

    Mein Gott, lass mich stehen!

    Wie schon berichtet, wurden am vergangenen Montag in der zwischen Starnberg und Feldafing gelegenen Ortschaft Traubing der Bauer Drexler und dessen Frau ermordet aufgefunden. Das kleine Haus, das die beiden Ermordeten bewohnt hatten, liegt etwas abseits von den übrigen Häusern und da das ältere Ehepaar überhaupt zurückgezogen lebte, fiel es den übrigen Einwohnern nicht besonders auf, dass man die Leute einen Tag lang gar nicht sah. Dadurch gewannen der oder die Mörder einen Vorsprung. Die Tat dürfte am Sonntagabend vollbracht worden sein. Die ermordete, 64 Jahre alte Frau wurde im Stall, der 69-jährige Mann nicht weit davon aufgefunden. Er trägt eine Kopfverletzung ebenso wie die Frau, unter deren Kopf sich eine mächtige Blutlache befindet. Die Täter durchwühlten nach vollbrachtem Morde das ganze Anwesen und leerten eine Geldbörse, die sich in einer Geldschublade in der im Parterre gelegenen Wohnung befand. Aus dem Kommode-Kasten im Schlafzimmer des ersten Stockes entnahmen sie zwei Obligationen Starnberger Anleihen zu je 500 Mark, ferner das vorhandene Bargeld, mit Ausnahme von 35 Mark, die sie vergessen zu haben scheinen, und eines anderen Geldbetrages, der unter der Wäsche versteckt war. Die Mörder sind noch nicht entdeckt. Wie weit der Verdacht gegen einige in der Umgegend übel berüchtigte Individuen berechtigt ist, muss erst die weitere Untersuchung ergeben.

    Wer waren die Täter?

    Bei den Tätern handelt es sich um den 23 Jahre alten Maurer Josef Sedlmayer von Beruf Gärtner und den Gerber Meißer aus Sachsen. Sie haben sich bereits Samstag, dem 27. November in das Anwesen der Ermordeten eingeschlichen, weil der Mann nicht mehr gehen konnte und das Ehepaar auch sonntags das Haus nicht verließ, beschlossen die Zwei das Ehepaar zu ermorden.

    Der frühere Knecht

    Am 30. Oktober kam Sedlmayer der Gedanke, es bei den Gütlerseheleuten Georg u. Therese Drexler in Traubing, bei denen er früher Knecht war und in deren Anwesen er sich daher vollständig auskannte, zu versuchen. In der Nacht zum 28. November 1898 begaben sich beide dorthin und stellten sich im Stall auf die Lauer. Dort war Holz aufgeschichtet, wovon Sedlmayer ein Scheit als Waffe nahm; Meißer musste sich auf dessen Aufforderung rechts von der in den Stall führenden Tür aufstellen. Um 04:45 Uhr betrat Frau Drexel den Stall. Sie ging ruhig von der Türe aus links gegen die Hühnersteige, wobei sie Meißer, der ihr leise nacheilte, mit beiden Händen fest um den Hals fasste, um den die Drexel ein dickes Tuch trug. Sie rief noch: „Mein Gott, lass mich stehen!“, als auch schon Sedlmayer hinzusprang und ihr mit dem Holzscheite mehrere wuchtige Schläge auf Kopf und Stirne versetzte. Mit dem letzten Schlag traf er den Meißer auf die linke Hand, sodass dieser ausließ, worauf die Frau wortlos zusammenbrach. Sedlmayer packte sie, zerrte sie in den linken Viehstand und bedeckte sie vollständig mit Heu. Damit die Kühe nicht brüllten, warf er ihnen Futter vor und suchte sich dann unter den Scheitern ein recht schweres heraus, um damit den Georg Drexel niederzuschlagen. Beide stellten sich dann wieder auf ihre Plätze und als der Erwartete langsam den Stall betrat und den Gang zwischen den beiden Viehständen schon beinahe durchschritten hatte, packte ihn Meißer auf die gleiche Weise wie die Frau, während ihn Sedlmayer mehrmals auf den Hinterkopf schlug, sodass er nach vorne auf den Boden fiel.

    Sedlmayer bedeckte ihn rasch mit einem Arm voll Streu.

    Dann warf Sedlmayer dem Vieh nochmals Futter vor und beide verließen den Stall. Vor allem versperrte dann Sedlmayer die vordere Haustüre und darauf machten sich beide daran, das ganze Haus nach Geld und Wertsachen zu durchsuchen. Sie fanden jedoch lediglich ein silbernes Geschnür, das sie mitnahmen, und entfernten sich dann durch die hintere Haustüre. Erst am 30. Oktober wurde die Tat entdeckt. Die Sektion ergab, dass die Frau eine Gehirnerschütterung erlitten hatte, die ihr ein heftiges Erbrechen verursachte, die Speisereste waren ihr dabei in die Luftröhre gedrungen und hatten den Tod durch Erstickung herbeigeführt. Dem Manne war die Hirnschale zertrümmert, sodass der Tod durch Gehirnlähmung eingetreten war. Beide Mörder leugneten anfangs hartnäckig die Tat, aber schon am Tage nach seiner Verhaftung legte Meißer ein unumwunden es Geständnis ab; trotzdem verharrte Sedlmayer (Sedlmeier) während der ganzen Untersuchung in trotzigem Leugnen. Die Verhandlung, zu der 23 Zeugen geladen waren, dauerte zwei Tage. Die Geschworenen bejahten nach kurzer Beratung die Schuldfrage, worauf, wie schon berichtet, Weißer und Sedlmayer zum Tode und Ehrverlust auf Lebensdauer verurteilt wurden. Das verkündete Urteil nahmen die beiden Angeklagten ohne jede sichtbare Erregung auf. Die Verurteilung erfolgte im April 1898.