Die Besitzer eines landwirtschaftlichen Anwesens verschwanden spurlos
Mordfall Köpfer
Wie erst jetzt bekannt wird, sind die Landwirtseheleute Wilhelm Köpfer in Saig bei Neustadt in Schwaben (Richtig: Baden) am 3.November von dem 23. jährigen ledigen Holzschnitzer Karl Friedrich Hundertpfund ermordet und ihre Leichen im Brandweiher verschüttet worden. Nachdem die Eheleute seit dieser Zeit vermisst waren, ließ die Staatsanwaltschaft eine genaue Durchsuchung des Anwesens, dass der Mörder seit einiger Zeit verwaltete, vornehmen und fand bald darauf in dem nahen Weiher die Eheleute und deren Hund. Die Ermordeten lebten in guten Verhältnissen und sind wohl der Raubgier des Hundertpfund zum Opfer gefallen. Der Mörder ist nach Aufdeckung der Tat verschwunden. Er reist vermutlich mit Papieren auf den Namen Erdle aus Günzburg.
Donnerstag, 29.November 1923
Er reist mit anderen Papieren, ähnlich wie der aus der Heil – und Pflegeanstalt Günzburg entflohene Josef Bärtl im Fall Hinterkaifeck.
Vor dem Volksgericht ging heute der Prozess gegen die von ihrem Mann getrennt lebende 26 jährige Näherin B. Brandl und den unter dem Verdacht der Mittäterschaft stehenden 23 Jahre alten Kaufmann P. Fahnroth zu Ende. Beide standen in Verdacht W. Reher ermordet zu haben. Reher wurde am 14.Februar in seiner Wohnung an der Reisinger Straße (Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt) tot aufgefunden. Der Tote wies schwere Schädelverletzungen auf. Der Verdacht auf die Täterschaft richtete sich gegen die beiden vorgenannten. Die Brandl gab im Verlaufe der Verhandlung die Tat zu, behauptete aber, sie sei infolge eines widernatürlichen Vergewaltigungsfalles (Aktes) des Ermordeten in solche Erregung geraden, dass sie mit einem Beil die Mordtat beging. Das Volksgericht verurteilte nun die Brandl wegen Mordes zur Todesstrafe und lebenslänglichen Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Fahnroth wurde wegen Hehlerei zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, vier Monate und fünfzehn Tage Untersuchungshaft wurden ihm angerechnet.
München, den 03.Oktober 1919
Frauenbild
In seinem am weitesten verbreiteten Werk, Das Weib als Sexualverbrecherin: Ein Handbuch für Juristen, Verwaltungsbeamte und Ärzte von 1923, entwickelt er eine Theorie, nach der jedes von einer Frau begangene Verbrechen auf sexuelle Faktoren zurückgeführt werden könne, weil bei dem Weibe die meisten kriminellen Auswirkungen aus naheliegenden psycho-physiologischen Gründen in irgendeinem näheren oder entfernteren Zusammenhange mit seinem Geschlechtsleben stehen. Also auch die Diebin und Betrügerin, die Erpresserin und Brandstifterin, die Raubmörderin und Verwandtenmörderin kann in solchem Sinne eine Sexualverbrecherin sein. Diese Unterstellung ist so einleuchtend und leichtverständlich, dass ihre Terminologie Gemeingut zu werden verspricht.“
In der Nähe von Hebrontshausen bewirtschafteten die Gütereheleute Sebastian und Anna Grünwiedl das Einödanwesen „Strasshäusl“. Beide waren Jahre lang als Knecht und Magd in bäuerlichen Diensten und hatten mit dem ohnehin kärglichen Lohn ein kleines „Sachl“ erworben. Die Familie vergrößerte sich durch reichen Kindersegen und einer kleinen Erbschaft. Die Gründwiedls arbeiteten Tag und Nacht, um ihr kleines Anwesen in die Höhe zu bringen. Eines Tages regnete es wie aus Kübeln und die Hofhunde schlugen an. Plötzlich krachte ein Schuss durch das Stubenfenster, Sebastian stieß einen Schrei aus. Eine Kugel hatte ihm das Handgelenk durchschlagen, war durch den Backenknochen hindurch in die linke Kopfseite eingedrungen und wieder ausgetreten. Ein zweiter Schuss traf Anna in den Bauch. Sie schleppte sich noch bis zur Tür der Schlafkammer, wo sie stürzte und die Besinnung verlor.
Ein Unbekannter drang mit vorgehaltener Waffe in das Haus ein, verlangte von dem schwer verletzten Sebastian die Preisgabe des Geldverstecks. Mit etwa tausend Mark Beute zog der Räuber ab und schoss Sebastian noch eine Kugel in den Oberschenkel. Danach lief er zum Stadel und zündete in an, im Nu standen Stadel und Heuschuppen in Flammen. Das Feuer breitete sich schnell aus und griff auf den Stall und das Haus über. Die Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren schleppten ihre tote Mutter aus dem Haus und den bewusstlosen Vater weg vom brennenden Gebäude. Sebastian lebte noch, er starb trotz intensiver ärztlicher Versorgung am 19. März 1921.
Die Ermittlungen gestalteten sich schwierig, weil der Täter keine verwertbaren Spuren hinterlassen hatte und die Recherchen erstreckten sich gegen Landstreicher und Kleinganoven. Eine hohe Belohnung sorgte dafür, dass sich ziemlich viele als Privat-Detektive outeten. Die Staatsanwaltschaft Landshut erkannte, dass die Ermittlungen überörtlich ausgedehnt und bei der Polizei zentral geführt werden mussten. Dafür kamen nur Experten der damaligen Polizeidirektion München infrage. Auf staatsanwaltschaftliche Anforderung übernahmen zwei Kriminalbeamte dieser Dienststelle die Aufklärung des Falles und ihnen gelang tatsächlich den Täter dingfest zu machen. Die erste Spur führte zu einem Tagelöhner, Dieb und Zechpreller aus Mainburg. Er gab gegenüber den Beamten beim Verhör an, dass sein Zellengenosse im Traum von der Tat in „Strasshäusl“ redete. Als dieser Zellengenosse verhört wurde, gestand er, dass er aus permanenter Geldmisere die Leute getötet hat. Der Täter ging noch in der Tatnacht nach Landshut und übernachtete dort im Münsterbräu. Am nächsten Tag fuhr er mit der Bahn zuerst nach Rosenheim und dann weiter nach Reichenhall und Berchtesgaden, wo er das geraubte Geld durchbrachte. Wieder ohne Barschaft bettelte er sich nach Bad Tölz durch und versuchte bei seinem Vater unterzukommen. Nachdem er eine Postanweisung über 100 Mark annahm und seinem Vater eine nicht unbeträchtliche Geldsumme entwendet hatte, zeigte dieser ihn an.
Er wurde im September 1921 in Traunstein festgenommen und zur Verbüßung einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und vier Monaten in die Strafanstalt Laufen überführt. Das Urteil gegen den Mörder von „Strasshäusl“ erlangte am 26. Januar 1922 Rechtskraft und der Ministerrat des Freistaates gewährte keine Gnade.
Ein Erschießungskommando der bayerischen Landespolizei vollstreckte das Todesurteil am 08. Februar 1922 im Hof des Landgerichtsgefängnisses in Landshut.
Die Kinder von Sebastian und Anna Grünwiedl wurden zur Adoption freigegeben. Das Grab von S. und A. Grünwiedl mit obigem Grabstein wurde mittlerweile aufgelöst.
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Landshut. Fast sieben Jahre nach der Tat wurde unter dem Verdacht des Doppelmordes der Bauhilfsarbeiter Gottfried Wilceck aus Gangkofen im Landkreis Eggenfelden auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Landshut festgenommen. Aufgrund der niemals eingestellten Ermittlungen der Kriminalaußenstelle Landshut haben sich gegen Wilceck dringende Verdachtsmomente ergeben. Am 05. November 1950 waren abends die Bauersleute Karl und Katharina Strass(er) auf ihrem Einödhof Kleinheckenwies im Landkreis Eggenfelden erschossen worden. Der Täter hatte dabei den Fensterladen der Küche des Anwesens von außen geöffnet und mit einer Pistole08 auf den mit dem Rücken zum Fenster sitzenden Bauern geschossen. Als die Ehefrau des tödlich Getroffenen zu Hilfe eilen wollte, wurde auch sie durch einen Pistolenschuss getötet. Die Staatsanwaltschaft Landshut konnte noch keine näheren Angaben machen über Motiv und andere Einzelheiten der Tat machen.
WBA 01.06.1957
Polizist begünstigt einen Mörder
Die große Strafkammer des Landgerichts Landshut verurteilte den 39-jährigen Polizeihauptwachmeister Josef Kiermeier aus Wittibreuth bei Pfarrkirchen wegen Meineids zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis. Die Verhandlung war ein Nachspiel zu dem Doppelmordprozess Wilczek, der Ende des vergangenen Jahres Aufsehen erregt hatte. Das Schwurgericht Landshut hatte den 38-jährigen Straßenbauarbeiter Gottfried Salomon, genannt Wilczek, aus Gangkofen im Landkreis Eggenfelden am 22. Dezember 1958 wegen Mordes an den Landwirtseheleuten Karl und Katharina Straßer aus Kleinheckenwies bei Gangkofen zu zweimal lebenslang Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit verurteilt. Kiermeier, der mit Wilczek gut befreundet war und häufig im Gasthaus „Zur Post“ in Gangkofen verkehrte, dessen Wirtin Sabine Grötzinger die Geliebte Wilczeks war, hatte nach dem Mord eigenmächtig Nachforschungen während der Tatzeit angestellt. Seine Wahrnehmungen hatte er jedoch seinem Vorgesetzten und der Mordkommission verschwiegen und in der Schwurgerichtsverhandlung gegen Wilczek unter Eid bestritten, dass er sich vor Wilczeks Vernehmung bereits bei dessen Freundin nach Wilczeks Alibi erkundigt hat. Kiermeier gab in der Verhandlung zu, einen Meineid geschworen zu haben. Er verteidigte sich damit, dass er ein Strafverfahren und ein Disziplinarverfahren wegen Begünstigung befürchtet habe. Sowohl der Staatsanwalt als auch das Gericht erkannten an, dass Kiermeier unter Eides-Not gestanden habe. In der Urteilsbegründung stellte der Vorsitzende fest, dass Kiermeier wegen des gegen ihn bestehenden Verdachts und der Wahrscheinlichkeit, dass er als Zeuge die Unwahrheit sagen würde, seinerzeit nicht hätte vereidigt werden sollen. Die 49-jährige Wirtschaftspächterin Sabine Grötzinger wurde wegen Begünstigung und uneidlicher falscher Aussage zugunsten Wilczeks zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Ihre damalige Bedienung Hermine Rettenmeier, die unter der gleichen Anklage stand, wurde freigesprochen.
Am 2.Februar 1876,während des Gottesdienstes wurde in Neuharting, Pfarrei Pemmering, Landgericht Erding, beim Stettnerbauern ein schauderhafter Raubmord begangen. Der Mörder, welcher wahrscheinlich wusste, dass außer der Stallmagd, einer Schwester der Bäuerin, Niemand zu Hause sei, schlich sich in den Stall und ließ daselbst den Stier und eine Kuh ab, um so die Stalldirne in den Stall zu locken, welche auch durch den Lärm veranlasst sich dort hin begab, wo sie von dem Mörder erschlagen wurde. Der Täter sprengte nun in der Schlafkammer der Bauerseheleute 3 Kästen auf und und nahm eine Summe von 250 fl. zu sich, während er andere Wertsachen unberührt liegen lies. Die Erschlagene schleppte er in die Schlafkammer und legte den Kopf seines Opfers auf eine Burd Wied, welche er vor seinem Abgange anzündete, um das Anwesenin Brand zu stecken und so die ruchlose Tat zu verbergen; glücklicherweise löschte aber das Feuer aus. – Dem Täter soll man bereits auf der Spur sein.
In der Nacht zum Donnerstag ereignete sich in dem mitten im Walde gelegenen Weiler Stuben, einige Kilometer von Pöttmes, eine schwere Bluttat, bei der zwei Einbrecher dem Gütler und Rechenmacher Haberl und seiner 12-jährigen Tochter die Schädeldecke einschlugen, sodass bei beiden Lebensgefahr besteht. Das am Ortsrande gelegene Anwesen bewohnte der Gütler mit seinen beiden Töchtern und einer zwölfjährigen Enkelin. Das Kind hatte schon beim Einschlafen im Wohnzimmer Geräusche gehört. Kurz nach dem Zubettgehen der Erwachsenen hörten die Töchter aus ihrem gemeinsamen Schlafzimmer vom Wohnzimmer her Schläge gegen die Mauer. Es ergab sich, dass aus dem Fensterstock Mauersteine herausgebrochen waren. Die beiden Frauen wagten sich nicht vors Haus, sondern legten sich nach einiger Zeit in der Küche schlafen. Als bald darauf weitere Mauersteine herausgebrochen wurden und die Täter eingestiegen waren, flüchtete das 12-jährige Mädchen ins Freie, während die Täter ins Schlafzimmer Haberl gelangten, dem sie mit einem schweren Gegenstand die Schädeldecke einschlugen. Die beiden Töchter flüchteten in den Obstgarten, wo sich Therese Haberl mit einer Mistgabel zur Wehr setzte. Sie erhielt einen Schlag auf den Kopf, sodass ihr ebenfalls die Schädeldecke zertrümmert wurde. Bis nun die andere Schwester Hilfe herbeigeholt hatte, waren die Verbrecher im Wald verschwunden.
Über das Motiv der Tat ist man noch vollkommen im Unklaren. Bereits am 29. September abends hatten zwei Männer einen Einbruch versucht. Einer der Täter wurde vermutlich durch einen Stich mit einer Mistgabel verletzt. Vielleicht führt dieser Umstand zur Entdeckung der Täter und zur Aufklärung der Untat, denn im Einödhaus Haberl dürfte nicht viel zu holen gewesen sein.
Im Übrigen erinnert der blutige Überfall an das Verbrechen in Hinterkaifeck, das heute noch im Dunkel(n) liegt. Es sei auch darauf hingewiesen, dass auch der Ort dieser neuen Bluttat in der Gegend von Aichach-Schrobenhausen liegt, wie Hinterkaifeck.
Die Bluttat in Stuben
Zu dem schweren Verbrechen auf dem Weiler Stuben teilt die „Augsburger neueste Nachrichten“ ergänzend mit, dass ein Racheakt als ausgeschlossen gelten könne. Nach der ganzen Sachlage müsse angenommen werden, dass es die Einbrecher auf Geld abgesehen hatten. Haberl, der im Volksmund den Namen „Baron von Stuben“ führte, galt als sehr vermögender Mann, trotzdem zurzeit des Überfalls, der ganze Barbestand im Hause Haberls nur 30 Mark betrug. Als Täter kommen zwei Leute in Betracht, welche die örtlichen Verhältnisse bei dem Landwirt Haberl sehr gut kannten. Die beiden Töchter befinden sich noch immer in Lebensgefahr.
Stadtarchiv Wasserburg WA 13.10.1931-S.5
Hinterkaifeck liegt vom Weiler Stuben 30 km entfernt. Viktoria Haberl, starb als Rentnerin am 19.01.1956, ihr Berufs – oder Lebensort war Kühnhausen. Theresia Haberl starb am 15.02.2003 in Germaringen, wie die Schwester lebte sie in Kühnhausen.
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