Der zweite Mann

Ehe zu Dritt.

Im Falle des Landwirts Paul W. half auch das sonntägliche Kirchenlaufen nichts, Gott hatte ihm eine schwere Bürde auferlegt, seine Frau hatte einen Liebhaber. Johann Baptist Sch. aus Reit im Winkel unterhielt mit Frau W. ein Verhältnis, die Frau für damalige Verhältnisse im Reifen Alter von 44 Jahren war Mutter von 10 Kindern. Johann Baptist Sch. hatte eine Werkstatt im Anwesen des Landwirts Paul W., er war zwar fleißig aber auch sehr alkoholliebend und dabei wurde er dann ausfallend und streitsüchtig. Der Ehemann kannte die Schwäche seiner Frau, besaß aber nicht den Mut, den Ehestörer hinauszuwerfen. Es kam zu einer schöffengerichtlichen Verhandlung, wegen Bedrohung wurde Sch. zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt. Danach kam er wieder und setzte sein Verhältnis mit Frau W. fort. Es hatte sich bei Sch. eine Rachsucht gebildet und beim Alkohol hatte er sich immer mehr hineingesteigert. Zwei Tage saß er im Wirtshaus und kam Abends betrunken und sie werden es schon ahnen mit einem Messer und einem Revolver auf den Hof. Er schlich nur in Strümpfen in das Schlafzimmer des W. der bereits schlief. W. muss einen leichten schlaf gehabt haben, jedenfalls wurde er wach und zündete ein Licht an. Sch. gab auf W. drei Revolverschüsse ab, zwei verfehlten ihn, die dritte Kugel verletzte ihn am Kopf. Später kam es zu einer Verhandlung in der sich der Angeklagte auf Trunkenheit hinausreden wollte, auch staunte der Richter über das verstörte Wesen des Angeklagten und der Richter verstand die Frau nicht wie sie sich mit dem Kerl einlassen konnte. Das Urteil lautete auf 7 Jahre Zuchthaus und 10 Jahre Ehrenrechtsverlust.

Heute würde der Angeklagte wegen seiner 14 tägigen Zwangshaft Schmerzensgeld erhalten und danach Bürgergeld.

(Humor Modus aus)

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