Die Schüsse von Kleinhecken-wies

Doppelmord an den Eheleuten Strasser.

Landshut. Fast sieben Jahre nach der Tat wurde unter dem Verdacht des Doppelmordes der Bauhilfsarbeiter Gottfried Wilceck aus Gangkofen im Landkreis Eggenfelden auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Landshut festgenommen. Aufgrund der niemals eingestellten Ermittlungen der Kriminalaußenstelle Landshut haben sich gegen Wilceck dringende Verdachtsmomente ergeben. 

Am 05. November 1950 waren abends die Bauersleute Karl und Katharina Strass(er) auf ihrem Einödhof Kleinheckenwies im Landkreis Eggenfelden erschossen worden. Der Täter hatte dabei den Fensterladen der Küche des Anwesens von außen geöffnet und mit einer Pistole08 auf den mit dem Rücken zum Fenster sitzenden Bauern geschossen. Als die Ehefrau des tödlich Getroffenen zu Hilfe eilen wollte, wurde auch sie durch einen Pistolenschuss getötet. Die Staatsanwaltschaft Landshut konnte noch keine näheren Angaben machen über Motiv und andere Einzelheiten der Tat machen.

WBA  01.06.1957

Polizist begünstigt einen Mörder

Die große Strafkammer des Landgerichts Landshut verurteilte den 39-jährigen Polizeihauptwachmeister Josef Kiermeier aus Wittibreuth bei Pfarrkirchen wegen Meineids zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis. Die Verhandlung war ein Nachspiel zu dem Doppelmordprozess Wilczek, der Ende des vergangenen Jahres Aufsehen erregt hatte. Das Schwurgericht Landshut hatte den 38-jährigen Straßenbauarbeiter Gottfried Salomon, genannt
Wilczek, aus Gangkofen im Landkreis Eggenfelden am 22. Dezember 1958 wegen Mordes an den Landwirtseheleuten Karl und Katharina Straßer aus Kleinheckenwies bei Gangkofen zu zweimal lebenslang Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit verurteilt.

Kiermeier, der mit Wilczek gut befreundet war und häufig im Gasthaus „Zur Post“ in Gangkofen verkehrte, dessen Wirtin Sabine Grötzinger die Geliebte Wilczeks war, hatte nach dem Mord eigenmächtig Nachforschungen während der Tatzeit angestellt. Seine Wahrnehmungen hatte er jedoch seinem Vorgesetzten und der Mordkommission verschwiegen und in der Schwurgerichtsverhandlung gegen Wilczek unter Eid bestritten, dass er sich vor Wilczeks Vernehmung bereits bei dessen Freundin nach Wilczeks Alibi erkundigt hat.


Kiermeier gab in der Verhandlung zu, einen Meineid geschworen zu haben. Er verteidigte sich damit, dass er ein Strafverfahren und ein Disziplinarverfahren wegen Begünstigung befürchtet habe. Sowohl der Staatsanwalt als auch das Gericht erkannten an, dass Kiermeier unter Eides-Not gestanden habe. In der Urteilsbegründung stellte der Vorsitzende fest, dass Kiermeier wegen des gegen ihn bestehenden Verdachts und der Wahrscheinlichkeit, dass er als Zeuge die Unwahrheit sagen würde, seinerzeit nicht hätte vereidigt werden sollen.


Die 49-jährige Wirtschaftspächterin Sabine Grötzinger wurde wegen Begünstigung und uneidlicher falscher Aussage zugunsten Wilczeks zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Ihre damalige Bedienung Hermine Rettenmeier, die unter der gleichen Anklage stand, wurde freigesprochen.

18.12.1959

Quelle; Doppelmordsache 1950, Strasser, Kleinheckenwies, Lkr. Eggenfelden; Täter Gottfried Salomon, gen. Wilczek (Beiakte) – Archivportal-D

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