Jexhof-Ausstellung

Ein Ausstellungsstück der Jexhof-Ausstellung 2009
Jexhof-Ausstellung 2009

Im Jahr 2009 gab es im Bauernhofmuseum Jexhof eine Sonderausstellung zum Thema Hinterkaifeck. Einige Eindrücke daraus wurden bereits auf Instagram und in der Facebook-Gruppe veröffentlicht.

Es ist aber schwierig, die vielen einzelnen Aufnahmen der Original-Akten dort adäquat darzustellen, daher werden hier Stück für Stück einige Exponate näher vorgestellt.

Die Ausstellung bestand im Wesentlichen aus verschiedenen in Heu gebetteten Exponaten und vielen, vielen auf pergamentähnliches Material gedruckte Auszüge aus den Originalakten und handschriftlichen Erklärungen, die teils an den Wänden, teils auf litfassförmig aufgeschlichteten Heurundballen in der Mitte der Ausstellungsraums angebracht waren. Dieses fast durchsichtige Material mit den unruhigen Heuhalmen im Hintergrund machten die Sache schwer zu fotografieren, zumal wir von der Digitalfotografie von vor 14 Jahren sprechen. Aber hier nun das erste der Exponate, die wir hier veröffentlichen werden.

Betreff: Sechsfacher Mord in Hinterkaifeck

Abschrift
aus dem Hauptakt der Staatsanwaltschaft Neuburg a.d.D.

AUGENSCHEINS – PROTOKOLL

aufgenommen am 4. April Nachts und am 5.April 1922 im Anwesen Hs.Nr.27 ½ zu Gröbern, Gde.Wangen.

Gegenwärtig: · Oberamtsrichter Wiessner · Gerichtsassistent Schäfer

Nebenbezeichnete Gerichtskommission des Amtsgerichts Schrobenhausen begab sich auf Mitteilung der Gend.Station Hohenwart in das obige Anwesen, wo sich am 4.April nachts Gend.Posten von Hohenwart und Schrobenhausen sowie Bürgermeister Greger von Wangen einfanden.

Zum Termine am 5.April 1922 hat sich auch Herr II.Staatsanwalt Hensold aus Neuburg a.d. Donau eingefunden.

Das Ergebnis des Augenscheines war folgendes:

Die Gerichtskommission fand am 4.April nachts gegen 10 Uhr das Haus noch verschlossen vor. Man konnte in das Haus nur durch die westliche Türe des Maschinenhäuschens gelangen. Diese Türe ist auf der Planskizze grün bezeichnet. Bei der Ankunft der Kommission war diese Türe von innen nicht verschlossen, sie wurde nur durch ein außen schräg angespreiztes Holzstück zugehalten. Da wo dieses Holzstück den Boden berührte, zeigte der Boden eine Vertiefung, woraus man fast schließen möchte, daß diese Türe regelmäßig oder doch meistens auf diese Weise geschlossen wor-den war. Durch das Maschinenhäuschen gelangte die Kommission durch ein Türchen, das auf der Planskizze gelb bezeichnet ist, in den Stadel. Unmittelbar hinter diesem Türchen lagen vier Leichen und zwar da, wo eine Türe aus dem Stadel in den Stall führt. Diese Türe ist auf der Planskizze rot bezeichnet. Unmittelbar unter der Schwelle dieser Türe lag die Leiche der Cäzilie Gruber und etwas quer zu dieser Leiche die Viktoria Gabriel. Diese beiden Leichen befanden sich noch in ihrer natürlichen Lage, man konnte sofort erkennen, daß sie noch so dalagen, wie sie zusammengesunken waren, östlich von diesen beiden Leichen, unmittelbar daneben, und zwar mit dem Kopf gegen die Stallwand lag die Leiche des Andreas Gruber und die der 9 jährigen Cäzilie Gabriel. Diese beiden Leichen lagen auf dem Rücken und zwar in vollständig gerader ausgestreckter Lage, so daß man sofort erkennen konnte, daß sie erst später in diese Lage gebracht worden waren. Der Bürgermeister Georg Greger, der die Gerichtskommission durch das Haus führte, teilte dann auch auf Befragen mit, daß Schlittenbauer von Gröbern, der mit zwei anderen Personen zuerst das Haus betreten hatte, die Leiche des alten Gruber und der Cäzilie Gabriel an den Platz gebracht habe, wo die Gerichtskommission sie vorfand.
Ursprünglich sei die Leiche des alten Gruber quer üb. den Leichen der Cäzilie Gruber und der Viktoria Gabriel gelegen und zwar auf dem Bauch mit dem Kopf nach Westen und zwischen diesen drei übereinander liegenden Leichen und der westlichen Stadelwand, sei die Leiche der 9 jährigen Cäz. Gabriel gelegen. Diese sämtlichen Leichen wiesen Spuren auf, die darauf hinzeigten, daß sie durch Schläge auf den Kopf umgebracht worden waren. Die Leiche der 9 jähr. Cäzilie Gabriel zeigte unten am Kinn eine querverlaufende breitklaffende Wunde.

Bei der Ankunft der Gerichtskommission waren die Leichen noch zum Teil mit Heu bedeckt. Nach einer Mitteilung des Bürgermeisters Greger waren die Leichen, als sie von Schlittenbauer aufgefunden wurden, etwa ½ m hoch mit Heu zugedeckt und oben darüber war noch eine alte Türe gelegt. Von der Stelle aus, wo die Leichen lagen, gelangt man durch die bereits erwähnte rot bezeichnete Türe über zwei Stufen in den Stall. Für das Gericht hatte es den Anschein, als seien die 4 Personen, deren Leichen im Stadel gefunden worden waren, an eben der Stelle, wo sie gefunden worden sind, niedergeschlagen worden. Die Täter sind wahrscheinlich auf demselben Wege durch das Maschinenhäuschen in den Stadel gelangt, wie die Gerichtskommission. Auf irgend eine Weise ist es ihnen gelungen, eine Person nach der andern durch den Stall bis zu der Türe, die in den Stadel führt, zu locken und dort niederzuschlagen. Selbst wenn die Person, die gerade im Stadel niedergeschlagen wurde, schrie, so konnte das in der Mägdekammer u.im Schlaf- u.Wohnzimmer nicht gehört werden. Es wurden mehrere Hörproben vorgenommen, der Richter begab sich in die Mägdekammer u. in das Wohnzimmer u. ließ durch zwei Personen an der Stelle im Stadel, wo die Leichen gefunden worden waren, ein mächt. Geschrei aufführen. Die Uhr des Richters und der Personen war vorher genau auf die Minute gleich eingestellt u. genau zur verabredeten Zeit wurde geschrien. Von den Schreien war weder in der Mägdekammer noch im Wohnzimmer irgend etwas zu hören.

Die Türe, die vom Stall in den Stadel führt, ist so schmal, daß nur immer eine Person durch sie in den Stadel treten konnte.
Ganz ausgeschlossen war es, daß, falls etwa alle 4 Personen gleichzeitig in den Stadel gekommen waren und eins hinter dem andern durch die Tür in den Stadel trat, daß das innen im Stalle zunächst stehende dem der vorne an der Türe gerade niedergeschlagen wurde, hätte Hilfe bringen können. Denn dazu ist der Gang im Stall und die Tür die zum Stadel führt, zu schmal. Durch den Futtergang im Stall sind die Täter wahrscheinlich weiter in das Haus eingedrungen, gelangten durch den Vorplatz in den Kellervorraum, in die Küche u. von da in die Mägdekammer, wo die Leiche der Maria Baumgartner auf der linken Seite etwas auf den Bauch zugewendet u. mit dem Kopfe beinahe unter der Bettstelle, in einer großen Blutlache auf dem Boden lag. Ihr war ebenfalls durch kreuzweis geführte Hiebe der Schädel eingeschlagen. Die Leiche der Baumgartner war noch vollständig angekleidet. Ihr noch gar nicht ausgepackter Rucksack lag auf einer Bank unter dem südlichen Fenster.

Auf einem Kochherd, der an der Ostwand der Mägdekammer steht, lag ein Papiersäckchen, das etwa ein halbes Pfund Bleischrot enthält. Das Säckchen ist ein Lohnbeutel, der die Aufschrift trägt: „Scheppach Rupert, Gewerk D 2 Nr.54 Lohn für den 2. mit 8.2.1920“.

Aus der Mägdekammer sind die Täter wahrscheinlich wieder in die Küche zurück, von hier in den Hausgang u.vom Hausgang in das Schlafzimmer eingedrungen. Im Schlafzimmer lag in einem Kinderwagen die Leiche des zweijährigen Josef Gruber. Diesem war durch einen wuchtigen Schlag die ganze rechte Schläfenseite eingeschlagen. Der Schlag hatte zuerst das aufgespannte Dach des Kinderwagens getroffen, dieses durchtrennt u.dann dem Kinde den Schädel zerschmettert. Der Schlag war mit solch sinnloser Wucht geführt, daß Blut u.Gehirnteile über die Kopfseite am Wagen u. am Bett klebten. Durchwühlt war eigentlich in der Wohnung nichts, mit Ausnahme vom Schlafzimmer, wo der oder die Täter einige Zeit herumgesucht haben müssen. Denn in dem einen auf der Planskizze blau eingezeichneten Bette lagen vom Oberbett verdeckt mehrere Schlußnoten u. sonst. beschriebene Papiere, ein Notizbuch, eine geleerte Brieftasche u. eine Damenuhr. Ob den Tätern Geld u.Wertsachen in die Hände gefallen sind, lässt sich z.Zt. noch nicht feststellen. Es scheint aber, daß ihm das in der Brieftasche vorhandene Papiergeld in die Hände gefallen ist.

Die Gerichtskommission hat Gold u.Silbergeld, einen 5 M-Schein u.Scheidemünzen sowie versch.Pfandbriefe, Kostbarkeiten u.Sparbücher vorgefunden. Diese sämtlichen Werte wurden bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Schrobenhausen hinterlegt.

Hinsichtlich ihrer näheren Bezeichnung wird auf das in Abschrift beiliegende Ersuchen an die Hinterlegungsstelle verwiesen.

In dem Maschinenhäuschen und zwar in seiner nördlichen Hälfte, befindet sich ein kleiner Dachboden, der etwa über Schulterhöhe über dem Fußboden ist u. der durch eine kleine angelehnte Leiter erreicht werden kann. Auf diesem Boden liegt verstreut ein Haufen Stroh u.in diesem Stroh fanden sich Eindrücke, wie wenn dort eine oder mehrere Personen längere Zeit gelegen wären. Neben der Räucherkammer, die sich auf dem Dachboden oberhalb der Küche befindet, hingen etwa 10 – 12 Stücke Rauchfleisch. Von einem dieser Stücke war die Hälfte weggeschnitten.

Wenn die 4 Personen, deren Leichen im Stadel gefunden worden sind, innerhalb des Hauses an einer anderen Stelle niedergeschlagen u.erst dann in den Stadel geschleppt worden wären, so hätten sich Blutspuren finden müssen, die von der Stelle, wo die Personen niedergeschlagen worden wären, zu der Stelle wo die Leichen lagen, geführt hätten. Solche Spuren ließen sich aber im ganzen Hause nirgends entdecken. Sie hätten aber unbedingt da sein müssen, da sämtliche Leichen im Gesicht u. auch an anderen Körperstellen stark mit Blut besudelt waren.

Auch der Hund, ein gelber Spitz, der nach jedem Fremden, der ihn zu berühren sucht, schnappt, – der Richter hat sich hiervon selbst überzeugt – muß einen Schlag auf den Kopf bekommen haben, denn sein rechtes Auge ist getrübt u.etwas verschwollen, auch zeigt der Hund, wenn ein Fremder auf ihn losgeht, eine große Angst, zieht den Schwanz ein, krümmt sich zusammen und fängt heftig an zu zittern, berühren läßt er sich, wie gesagt nicht, sondern er beißt. Dieser Hund wurde jeden Abend in den Stall gesperrt u.er war auch noch im Stall drinnen, als Schlittenbauer mit noch zwei anderen Einwohnern von Gröbern als erster nach der Tat das Anwesen betrat.

Die Tat ist wahrscheinlich in der Zeit vom 31.März auf den 1.April 1922, also Freitag auf Samstag begangen worden, und zwar vermutlich in später Abendzeit am 31.März kurz bevor die Einwohner es Hofes zur Ruhe gehen wollten, denn die 9 jährige Cäz. Gabriel war nur noch mit einem Hemd bekleidet, sie war also wahrscheinlich schon zu Bett gegangen gewesen. Der alte Andreas Gruber war nur noch mit einer Unterhose und einem Hemd bekleidet. Die Leiche der alten Gruber war noch vollständig bekleidet, an dem einen Fuße trug sie noch einen Pantoffel. Die Viktoria Gabriel war ebenfalls vollständig angekleidet, trug aber an den Füßen nur Strümpfe und die Leiche der Maria Baumgartner lag so vor dem Bette, daß man annehmen kann, sie sei in dem Augenblick von hinten niedergeschlagen worden, als sie gerade im Begriffe war, das Bett aufzudecken. Die Baumgartner war noch vollständig bekleidet, auch mit Schnürschuhen. Am Abreißkalender befand sich noch der Zettel für den 1.April. An einem der Fenster der Wohnung steckte noch die Post, die der Postbote dorthin am 1.April gesteckt hatte. Durch den Gend.Ob.Wachtm. Blank ist ermittelt worden, daß die 9 jährige Cäz.Gabriel am Samstag Vorm. nicht mehr in die Schule gekommen ist. Aus all diesen Tatsachen muß geschloßen werden, daß die Tat zu der vorhin angegebenen Zeit geschehen ist. Hinzu kommt noch, daß feststeht, daß die Maria Baumgartner am 31.März 22 nachm. 5 Uhr in das Gruberanwesen gekommen ist, um dort ihren Dienst anzutreten. Die Gerichtskommission hat die Haustüren u. die Fenster verschlossen vorgefunden, die Täter müssen also nach der der Tat das Anwesen auf dem selben Weg, auf dem sie eingedrungen waren, nämlich durch den Stadel u. das Maschinenhäuschen wieder verlassen haben. Deswegen haben sie wohl auch die 4 im Stadel liegenden Leichen mit Heu u.einer Tür zugedeckt, damit sie auf ihrem Rückweg ungehindert über die Leichen wegschreiten konnten, vielleicht auch, damit sie bei ihrem Rückzug ihre blutbefleckten kreuzweise übereinander liegenden Opfer nicht noch einmal ansehen mußten.

Als die Kommission am 4.4. nachts den Stall betrat, war das Vieh noch sehr unruhig u.brüllte durcheinander.
Bei der nochmaligen Besichtigung am 5.IV. ergab sich, daß auf dem Dache an 2 verschied. Stellen einmal auf dem Scheunendach u. das anderemal auf dem Hausdach je ein Dachziegel zurück gezogen worden war, so daß man von da aus den Hof übersehen konnte, bes. leicht war dies von der Stelle des Scheunendaches aus möglich. Diese Dachziegeln waren erst vor ganz kurzer Zeit zurück gezogen worden, das konnte man an der Färbung des weiter unten lieg. Ziegels deutlich erkennen. Soweit nämlich der zurückgezogene Ziegel den weiter unten liegenden Ziegel bedeckt gehabt hatte, war der weiter unten liegende Ziegel noch vollständig neu, schön hellrot u.nicht verwittert, während im übrigen die Ziegel die Farbe aufwiesen, wie sie eben ein Jahre hindurch dem Wetter u.dem Rauch ausgesetztes Ziegeldach zeigt.

Am 4.IV. nachts fand die Gerichtskommission am Südende des Futterbarrens im Stall eine schwere Kreuzhacke mit einem etwa meterlangen Stiel; diese Hacke war in den Futterbarren selbst hineingelehnt, so daß sie vom Vieh beleckt werden konnte, u.auch tatsächlich beleckt worden ist, wie der Richter selbst gesehen hat. Es machte den Eindruck, als ob an dem Eisenteil dieser Hacke noch einige Blutspuren zu sehen wären, ebenso zeigten sich an dem Teil des Stieles, da wo er aus den Eisenteilen herausführt, einige rotbraune Flecken, wie von angetrocknetem Blut. Die Kreuzhacke wurde da vorgefunden, wo in der Planskizze ein blaues Kreuz im Futterbarren eingezeichnet ist.

Auf der Planskizze ist im Stadel, nahe beim nördlichen Scheunentor ein rotes Kreuz eingezeichnet. Dort hing vom Dachboden herunter bis auf den Fußboden ein etwa fingerdickes Seil, das oben so fest angeknüpft war, daß sich eine erwachsene männliche Person an ihm herunter lassen konnte.
Der Hof ist ringsherum mit einem Drahtgitter eingezäunt, er ist aber trotzdem von außen her frei zugänglich, weil an der Stelle, wo der Backofen steht, in dem Drahtgitter (eine) einige Meter breite Lücke ist.

Im Übrigen wird auf die beiliegenden Planskizzen verwiesen.

Der Hof, wo die Tat begangen worden ist, gehört zur Ortschaft Gröbern, Gemeinde Wangen u.wird im Volksmund Einödhof Hinterkaifeck genannt. Er liegt von der Ortschaft Gröbern, dieser gegenüber etwas erhöht, etwa 500 m entfernt, u.zwar an einem nach Schrobenhausen führenden Weg. Der Hof wird von drei Seiten her von Wald umschlossen u.zwar so, daß sich der Wald im Durchschnitt etwa 4 bis 600 m vom Hofe entfernt hält. Der Hof steht für sich ganz allein.

Die Gerichtskommission:
gez. Wiessner.
gez. Schäfer.

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