Kategorie: Verbrechen

  • Die Wolfsmühle wurde von Räubern heimgesucht

    Die Wolfsmühle zwischen Forstinning und Markt Schwaben

    Die Wolfsmühle in Forstinning ist eine Mahlmühle, ich betone es deshalb, weil es noch andere Mühltypen in Oberbayern gibt oder gegeben hat. So aus dem Stegreif fallen mir Kugel, Säge- und Pulvermühlen ein, letztere waren nicht ganz ungefährlich. Für den Mühlbetrieb gab es eine Mühlordnung, eine der Ältesten stammt aus dem Jahre 1437 und regelt die Arbeiten in einem Mühlbetrieb der Stadt Ingolstadt. Wurden Verstöße festgestellt, drohten empfindliche Strafen, so wie halt bei den Bäckern die „Bäckertaufe“, (Bäckerschupfen) wenn das Brot etwas untergewichtig war.

    Mühlen haben mich immer schon fasziniert, sie waren aber auch Treffpunkt für Geschäfte ganz anderer Art.

    Hier, mitten im Wald brauchen wir zumindest die Polizeistunde nicht einzuhalten“, gab die Pascolinitochter zu bedenken. „Kein Greafrack (Gendarm) wird den weiten Weg auf sich nehmen wollen. Und genau das werden gewisse Leute zu schätzen wissen, werden die Geldstücke deswegen wieder bei uns springen lassen…

    Therese Kneißl, Mutter des Kneissl Hias. (Räuber Kneißl)

    Therese Kneißl war Besitzerin der Schachenmühle im Volksmund auch Schachermühle.

    Denn die Mühlen standen oft abseits und allein, sodass man dort auch gut verborgen war. Ein idealer Ort eben, um unentdeckt seinen Räubereien nachzugehen. Auch Haferfeldtreiber hielten ihre Versammlungen gern in Mühlen ab, denn durch das Klappern des Mühlrades konnte man die Gespräche von außen nicht belauschen.

    Markus Wasmeier

    In der Reismühle bei Gauting soll 1314 Karl der Große gezeugt worden sein, das Mühlrad wird schon laut genug geklappert haben.

    Die Reismühle ist seit dem Jahre 1314 belegt. Die Reismühle Gauting erhebt, wie viele Orte in Bayern, den Anspruch, der Geburtsort Kaiser Karls des Großen zu sein. Belegt wurde dies jedoch bis dato noch nicht.

    Es gab aber oft auch ungebetene Gäste, diese besuchten an einem Apriltag des Jahres 1921 die Wolfsmühle in Forstinning. Die Einbrecher müssen aber über die Gewohnheiten der Besitzer Bescheid gewusst haben. Sie klauten 40.000 Mark Bargeld, 12.000 Mark Kriegsanleihen und Wertpapiere. Die Täter sind spurlos entkommen.

    Einbruch Wolfsmühle
    Einbruch Wolfsmühle

    Heute ist die Wolfsmühle eine BIO – Mühle, ich habe mir gestattet ein Foto von der Homepage hier einzufügen.

    Außen-Ansicht der Wolfsmühle
  • Ein Raubmörder der es auf Frauen abgesehen hat

    Münchens schlimmster Frauenmörder um die Jahrhundertwende

    Am 15. Februar 1896 fand Georg Fürst, Stationskommandant der 6. Münchner Gendarmerie Brigade, auf Anzeige der Köchin Pauline Pfefferl in der Karlstraße Nr. 33 die Leichen von Julie und Caroline von Roos sowie von deren Köchin Maria Gradl. Die Öffentlichkeit spekulierte in verschiedene Richtungen: Zum einen vermutete man einen dreifachen Selbstmord, zum anderen dachte man an einen Unglücksfall, denn auf dem Küchentisch war ein Fläschchen mit der Aufschrift „Arsenik“ gefunden worden. Die Obduktion ergab jedoch eindeutig, dass die drei Frauen erdrosselt worden waren. Demnach muss die Köchin Maria Gradl den Mörder, den sie offensichtlich kannte, ahnungslos in die Wohnung eingelassen haben. Als sie ihn gerade ihrer Herrin melden wollte, erwürgte er sie von hinten auf dem Korridor. Durch das Geräusch aufmerksam gemacht, ging Caroline von Roos aus dem Wohnzimmer in den Korridor, erhielt dort einen Schlag auf die Stirn und wurde anschließend mit einem Tuch oder der bloßen Hand erstickt. Anschließend stieß der Täter im Schlafzimmer auf Julie von Roos, die er ebenfalls erwürgte. Bei der polizeilichen Durchsuchung des Tatortes wurde festgestellt, dass neben 800 Mark in bar auch zahlreiche Pfandbriefe der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank fehlten. Somit wurde als Motiv Raubmord festgestellt. Da die Roos ein sehr zurückgezogenes Leben geführt, das Haus nur selten verlassen hatten und auch unbekannten Personen niemals geöffnet wurde, konzentrierten sich die Ermittlungen zunächst auf die näheren Verwandten, da der Täter ohne Gewaltanwendung hatte eindringen können. Allerdings mussten alle infrage kommenden Personen als Täter ausgeschlossen werden. Einigermaßen ratlos, gaben Hinweise seitens der Bevölkerung den festgefahrenen Ermittlungen der Gendarmerie einen neuen Impuls. Der Tischler Erasmus Ringler machte auf der Station der Brigade des 17. Bezirks die Aussage, dass er den Maurer Johann Berchtold aus Schwabing verdächtige. Gerüchten zufolge habe er seine Hand bereits bei der Ermordung der Frau Emetskofer in der Quellenstraße und des Johann Schneider am Paulaner Platz im Spiel gehabt. Ein Nachweis war indes bislang nicht gelungen. Den Verdacht glaubte er deshalb haben zu dürfen, da Berchtold für die Installationsfirma Holzmann & Co. im vergangenen August im besagten Haus Karlstraße Nr. 33 die Maurerarbeiten in dem Klosett besorgt hatte und deshalb über genaue Ortskenntnisse verfügte. Ein am selben Tag eingegangener anonymer Brief bei der Polizeidirektion äußerte dieselben Verdachtsmomente. So wurde am 21. Februar 1896 Johann Berchtold festgenommen. Allerdings fehlte der eindeutige Nachweis der Täterschaft, denn mehr als Indizien konnten nicht beigebracht werden und Berchtold war nicht zu einem Geständnis zu bewegen. Ab 1. Oktober 1896 fand vor dem Schwurgericht beim Landgericht München I, der Prozess gegen Berchtold statt. Als Indizienbeweise gegen ihn wurden verschiedene Umstände angeführt, vor allem, dass seine Familie, die bis zum Zeitpunkt des Mordes in dürftigen Verhältnissen gelebt hatte, plötzlich über ansehnliche Mittel verfügte. Ferner spielten die Aussagen der Zeugen, die Berchtold im und vor dem Haus gesehen haben wollten, eine erhebliche Rolle. Das Resultat der 14-tägigen Verhandlungen war, dass Berchtold am 14. Oktober 1896 zum Tode verurteilt, am 28. März 1897 aber zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt wurde. Berchtold beteuerte immer wieder seine Unschuld, auch nach seiner Verurteilung. Sein Rechtsanwalt Dr. von Pannwitz versuchte, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen, da er eine neue Zeugin benennen konnte, die Berchtold zur Tatzeit in Schwabing gesehen haben wollte. Der Antrag fand jedoch keine Zustimmung, und obwohl es immer wieder zu Zweifeln an der Glaubwürdigkeit einiger Zeugen kam, wurde das Verfahren niemals neu aufgerollt. So verbüßte Berchtold seine Strafe zuerst im Gefängnis am Anger und ab 1. April 1897 im Zuchthaus in Kaisheim, wo er am 18. August 1925 verstarb.

    Johann Berchtold

    Quelle: Kriminalfälle (19./20. Jahrhundert) | bavarikon

    München, 1. Oktober. Der dreifache Raubmord in der Karlstraße zu München, jene grausige Tat vom 14. Februar dieses Jahres, welche nicht nur durch die Zahl ihrer Opfer, sondern auch durch ihre geheimnisvolle Ausführung weit über München hinaus das größte Aufsehen erregt hatte, versetzt durch die Schwur-gerichtliche Verhandlung die Gemüter in neue Aufregung und wohl selten ist ein ähnlich gelagerter Fall in den Annalen der Kriminaljustiz zu verzeichnen. Der Tatverdächtige Maurer Johann Berchtold wurde endlich nach langer Untersuchung vor die Geschworenen verwiesen, welchen die schwere Aufgabe zugefallen ist, darüber zu entscheiden, ob die seitens der Anklagebehörde mit großer Umsicht und großem Fleiß zusammengetragenen Verdachtsmomente ausreichend sind, um ein Schuldig über den Angeklagten auszusprechen. 210 Zeugen sind vorgeladen. Der Prozess nahm heute seinen Anfang. Als der Präsident die Hauptfrage an Berchtold richtete, ob er sich der ihm zur Last fallenden Verbrechen schuldig bekenne, antwortete er mit kräftiger Stimme: „Ich bekenne mich nicht schuldig!“ Unter den zu dem Sensationsprozesse ausgelosten Geschworenen befindet sich auch der Herr Gastwirt Dantl von Wasserburg.
    03.10.1896

    München. Der am Mittwochabend wegen des dreifachen Raubmordes an der Karlstraße und des Diebstahles an Emetskofer zum Tode und drei Jahren Gefängnis verurteilte Maurer Johann Berchtold hat in der Nacht zum letzten Samstag in seiner Zelle in der Angerfrohnfeste einen Ausbruch versucht. Berchtold hatte sich am Freitag unter dem Vorgeben, dass er durch die letzten 14-tägigen Strapazen gänzlich erschöpft sei und ärztliche Hilfe bedürfe, zum Arzt gemeldet. Wahrscheinlich wollte er hierdurch eine geringere Bewachung seiner Person erzielen. Nachts begann Berchtold nun nach der letzten Visitation mittels eines Stückes Holz, das er sich zu verschaffen gewusst hat, den steinernen Sockel des in seiner Zelle befindlichen Ofens zu bearbeiten, wobei ihm natürlich seine Kenntnisse als Maurer sehr zu statten kamen. Es gelang ihm indessen nur, den Verputz wegzureißen; sein ferneres Bemühen, den Ofen zu zertrümmern und als dann in den Kamin, durch denselben auf das Dach und von hier mittels des Blitzableiters auf den Boden zu gelangen, scheiterte an der dem Berchtold unbekannten Art der Einmauerung des Ofens. Am Samstag früh wurden die Spuren seiner nächtlichen Arbeit entdeckt. Über sein Beginnen vernommen, gab Berchtold an, die Verzweiflung über sein unverdientes Schicksal habe ihn zu diesem Schritte veranlasst. Er habe nur die Freiheit gewinnen wollen, um sich in der Isar zu ertränken.


    21.10.1896

  • Der Mord an Klara Debold

    Eine Tatbestandsaufnahme

    Wie sah Polizeiarbeit an einem Tatort während des ersten Weltkriegs aus? Zustand und Verhältnisse am und um den Ort eines polizeilich relevanten Sachverhaltes fotografisch festhalten, in Ergänzung zum Tat-/Ereignisortbericht (TOB) und zur Tat-/Ereignisort-Skizze. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der Ereignisortdokumentation und der fotografischen Spurensicherung. Beide Dinge haben eine völlig andere Bedeutung sowie Verfahrensweise und von daher sollten auch die Begriffe nicht durcheinander gebracht werden.

    • Dokumentation erklärt sich von allein.
    • Spurensicherung beinhaltet zwei kriminaltechnische Begriffe Spuren und Sicherung.

    Spuren sind relativ beständige materiale Erscheinungen, die im Zusammenhang mit einem kriminalistisch relevanten Ereignis entstanden sind und zur Aufklärung beitragen können – ist eine einfache Erklärung.

    Sicherung bedeutet u. a., dass diese Spur einer Auswertung zugeführt werden soll/muss.

    Grundsätzlich unterscheiden wir vier Spurenarten, wie Situationsspuren, Gegenstandsspuren, Materialspuren und Formspuren. Abgesehen davon, dass alle Spuren in ihrer Lage, Form und Beschaffenheit zu dokumentieren sind, können lediglich Formspuren fotografisch gesichert werden, weil nur bei dieser Spurenart die Möglichkeit besteht sie anhand des Fotos auszuwerten.

    Bedeutung der polizeilichen Fotografie

    Schaffung von Beweismitteln für das weitere Bußgeld-, Straf- bzw. Gerichtsverfahren.

    „Die objektive Aussageform von Lichtbildern ist bei sachgemäßer Fertigung kaum noch zu übertreffen.“

    Handbuch für Kriminalisten | 2. überarbeitete Auflage Berlin 1987

    Es muss sich also die Frage gestellt werden, ob Lichtbilder in jedem Falle objektiv sind?

    Wir gehen davon aus, dass niemand, der sich mit der offiziellen Strafverfolgung beschäftigt, einen Tat-/Ereignisort absichtlich manipulieren wird, aber die „Kunst der Manipulation“ liegt im Weglassen.

    Hier ist also eine hohe Objektivität der Fotografen vor Ort von Nöten, um einen Ereignisort vollumfänglich fotodokumentarisch zu erfassen.

    Um das erreichen zu können, unterscheiden wir in der polizeilichen Fotografie fünf Aufnahmearten.

    • Orientierungsaufnahmen
    • Übersichtsaufnahmen
    • Teilübersichtsaufnahmen
    • Detailaufnahmen
    • Spurenaufnahmen
    Hauptstaatsarchiv München MInn 72442
  • Gemeinde-Schreiber in Waidhofen

    Das abwechslungsreiche Leben des Franz Xaver Dersch

    Xaver Dersch war nach eigener Aussage in jungen Jahren bei einem Rechtsanwalt als Bürolehrling tätig. Ob er einen Berufs-Abschluss bei dem Rechtsanwalt gemacht hat geht aus seiner Aussage leider nicht hervor, später kam er nach Neufahrn und Regensburg scheinbar hat er es nirgends lange ausgehalten. Als alternative für Zivilversager bietet sich das Militär an, dort hat sich Xaver Dersch für zwölf Jahre verpflichtet. Er kam aber wegen Betrugs und Urkundenfälschung vor ein Militärgericht und wurde nach zwei Jahren entlassen. Im ersten Weltkrieg wieder eingezogen beging er im Jahre 1916 seine zweite Unterschlagung und Urkundenfälschung, er wurde zu insgesamt sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Einen Teil der Strafe verbüßte er auf der Veste Oberhaus, dem bayerischen Alcatraz. Nach seiner Entlassung bei der Armee wollte er in die Reichswehr eintreten, ich kann mir nicht vorstellen, dass sie ihn bei seinem Vorstrafenregister genommen hätten. Die nächste Chance bietet sich im Frühjahr 1919, da kam Xaver Dersch beim Freikorps Epp unter, bis zu dessen Auflösung im Oktober 1920. Das Freikorps Epp wurde aber schon im Mai 1919 aufgelöst und die Brigaden wurden von der vorläufigen Reichswehr übernommen, auch wurde das Freikorps Oberland und Bogendörfer integriert. Danach war Xaver Dersch Gemeindeschreiber in Waidhofen wo er 1926 wegen Urkundenfälschung und Betrug zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt wurde. Nach dem Weggang von Lehrer H. 1922 war er bis zum 01.05.1923 Biersteuer-Kassier der Gemeinde Waidhofen, auch hier musste er wegen seines Geschäftsgebarens ermahnt werden.

    Ingolstädter Anzeiger 1926

    Es war nie eine Absicht, irgendwelche Behörden zu täuschen und die Polizei bei ihren Ermittlungen nach dem Mörder von Hinterkaifeck auf eine falsche Spur zu bringen.

    (Franz Xaver Dersch in einer Aussage vom 11.12.1951)

  • Mehrfacher Mord in Salmdorf

    Vierfacher Mord im Jahre 1893

    In Salmdorf, einem kleinen Dorf hinter Riem, B.A. München I, war am Sonntagnachmittag ein kleiner Markt. Aus all den umliegenden Ortschaften waren die Bewohner herbei geströmt. Überall herrschte große Fröhlichkeit, und alle ließen sich’s wohl sein und waren guter Dinge. Viel mochte auch der herrliche Frühlingstag zur allgemeinen Fröhlichkeit beitragen, denn er ließ eine für den Landmann bessere Zeit erwarten. Wer aber mochte daran denken, dass dieser schöne, sonnige Tag nicht zu Ende gehen sollte, ohne die blutige Spur eines geradezu fürchterlichen Verbrechens zu hinterlassen; die meisten der Gäste des Dorfes waren schon längst heimgegangen. Eine sternhelle, milde Nacht dehnte sich über dem stillen Dorfe aus, dessen Bewohner in friedlichen Schlummer lagen. Da plötzlich tönte gegen 24:00 Uhr der grausige Ruf „Feuer“ durch den schlummernden Ort und schreckte die Bewohner aus den Betten. Ein Einwohner hatte entdeckt, dass in dem etwa dreißig Schritte von dem Dorfe abseits und einsam gelegenem Anwesen der Gütlerswitwe Anna Reitsberger Feuer ausgebrochen war. Das Haus bewohnte die etwa 55 bis 56-jährige Witwe Reitsberger mit ihren drei 14 – 23-jährigen Töchtern. Bald war das ganze Dorf auf den Beinen und an der Brandstätte. Seltsamerweise regte sich in dem brennenden Hause niemand, sodass man zu fürchten begann, die Bewohner seien vielleicht im Rauche erstickt. Man rief, man pochte an die Fenster, man schlug gegen die Türen – keine Antwort! Da glaubte man, im Inneren des Hauses, in der nach hinten gegen das Feld zu gelegenen Schlafkammer der Bewohner ein dumpfes Röcheln zu vernehmen. Von bösen Ahnungen erfasst, ging man daran, die Türe des Hauses einzuschlagen. Man drang in die Schlafzimmer… Entsetzen und Grauen lähmten im ersten Augenblick die Herzen der Eindringenden! Da lagen, blutüberströmt, schwer röchelnd und mit dem Tode ringend die Witwe Reitsberger, die beiden 23- und 15-jährigen Töchter, während die dritte Tochter, ein 14-jähriges Mädchen, hinter einem Schranke zusammengebrochen gefunden wurde! Alle 4 Menschen waren von ruchloser Hand auf eine geradezu bestialische Weise ermordet worden!

    Mit kalter Grausamkeit hatte der oder die Mörder wohl mit einem Hammer oder einer Hacke sämtlichen vier Personen die Schläfen zertrümmert, und außerdem gegen Haupt- und Hals der Ärmsten so entsetzliche Schläge geführt, dass sie unbedingt den Tod zur Folge haben mussten.

    Rasch wurde mitsamt den blutgetränkten Betten die noch atmenden Opfer aus dem brennenden Haus getragen und auf die Straße vor dem Gartenzaun niedergelegt. Man versuchte, von der Witwe Reitsberger noch irgendwelche Anhaltspunkte über das entsetzliche Verbrechen zu erfahren. Die arme Frau schien die an sich gerichteten Fragen zwar zu verstehen, vermochte aber nicht mehr zu sprechen. Sie hatte an der rechten Stirnseite eine furchtbare, wohl drei Finger breite, klaffende Wunde. In dem Bette der Reitsberger fand man unter dem Kissen versteckt einen Hundertmarkschein, der gerettet wurde. Dem verheerenden Elemente, das an zwei Stellen des Hauses, links und rechts der Feuermauer, in raffiniertester Weise gelegt worden war, konnte kein Einhalt mehr getan werden; das Haus brannte bis auf den Grund nieder.

    Acht Stück Vieh wurden dem Feuerbrand entrissen. Während die Feuerwehr den Brand zu löschen versuchte, wurden die zu Tode verwundeten armen Frauen in ein Haus des Dorfes gebracht, wo sie nacheinander um 2:30 Uhr morgens die beiden ältesten Töchter, dann um 4:00 Uhr die Mutter und endlich um 6:00 und 7:00 Uhr das jüngste Kind, ohne wieder das Bewusstsein erlangt zu haben, verschieden. Dem jüngsten Mädchen, das offenbar die Flucht vor dem schrecklichen Mörder ergreifen wollte, wurde auch noch der Brustkorb gewaltsam eingedrückt. Der Kopf dieses armen, unschuldigen Kindes ist grässlich zugerichtet. Die Hirnschale ist zertrümmert und das Gehirn lag offen auf dem Kopfkissen. Ob der oder die Mörder es auf einen Raub abgesehen hatten, ist bis jetzt noch nicht festzustellen. Von dem Mörder hat man bis jetzt nicht die geringste Spur. Auch über den Beweggrund zu der scheußlichen Tat kann man sich ebenfalls keine Vorstellungen machen. Die Ärmsten müssen im Schlafe überfallen worden sein. Wie sie im Bette gelegen, so fand man sie ermordet vor. Nur die Jüngste hatte, leider vergeblich, das Bett verlassen. Die sämtlichen Türen des Hauses sollen vollständig versperrt gewesen sein. Man vermutet, dass der Verbrecher durch eine im Hause befindliche Luke, durch die im Sommer Heu und Gras ins Haus gebracht wurde, in das Innere drang. Ein schwerer Prügel wurde am Orte der Tat gefunden. Es war ein Zaunpfahl, der genau zu einem am letzten Hause des Dorfes befindlichen Zaune passt und dort offenbar gewaltsam entfernt wurde. Man kann sich den Jammer und das Entsetzen der Dorfbewohner denken! Das Grauen über die ruchlose Tat spricht aus aller Mienen. Niemand kann begreifen, wie man diesen harmlosen Menschen ein Leid hatte antun können! Es sind brave, fleißige Menschen gewesen; die Mädchen, hübsche Kinder, waren so scheu und zurückhaltend, dass sie, wie die Nachbarn sagen, nicht einmal jemand anschauten. Und diese vier braven, nur für sich und einsam lebenden Menschen fielen unter Mörderhänden! Jetzt liegen sie in einem kleinen ärmlichen Gemache, schweigend und grässlich entstellt nebeneinander – die fürchterlichste, wenn auch stumme Anklage gegen eine Bestie in Menschengestalt!

    15.03.1893

    Die Gemüter überschlugen sich

    Der Salmdorfer vierfache Raubmord hält die Gemüter in fortwährender Spannung und es ist begreiflich, dass die Familie alle möglichen Gerüchte um trägt, umso mehr als sichere Anhaltspunkte über den oder die Täter noch nicht vorliegen. Ein Bursche, der sich durch Reden verdächtig gemacht, konnte sein Alibi nachweisen und wurde seiner Haft entlassen. Das in München begierig kolportierte Gerücht, ein Schuster aus dem Unglücksort sei der mutmaßliche Täter, beruht nach den „M.R.R.“ auf den Aussagen eines Betrunkenen. Dagegen lenkt sich jetzt ein neuer Verdacht auf einen Tagelöhner aus Trudering, der Sonntags in Salmdorf gesehen wurde und sich seither aus dem Staube gemacht habe. Man ist eifrig hinter ihm her. Am Donnerstag fand die Beerdigung der unglücklichen Opfer statt.

    18.03.1893

  • Hat der Sohn seine Frau im Heustadel ermordet

    Häusliche Gewalt

    Ein vermutlicher Mordfall aus dem Jahr 1947 wurde am Montag vor dem Schwurgericht Regensburg aufgegriffen. Unter der Anklage des Mordes steht der 43 jährige Landwirt Ludwig S. aus B(P)ittmannsdorf im Landkreis Parsberg dem vorgeworfen wird, im Jahre 1947 seine damals 33 Jahre alte Ehefrau Barbara im Verlauf eines Streites im Heustadl des elterlichen Anwesens getötet zu haben. Der Tod der jungen Bäuerin war seinerzeit als Unfall deklariert worden. Sie sei bei anheben eines schweren Sackes die Treppe des Heustadls hinuntergestürzt und habe sich das Genick gebrochen. Die Exhumierung der Leiche ergab, dass die Halswirbelsäule gebrochen war. Der Vater des Angeklagten, angeblich von Gewissensbissen geplagt, behauptete vor dem Gericht, dass sein Sohn die Frau im Streit erschlagen habe und forderte den hartnäckig leugnenden Sohn auf, die Wahrheit zu sprechen. Der alte Bauer will als Augenzeuge dazugekommen sein, als sein Sohn der Schwiegertochter das Genick brach, anschließend drei dumpfe Schläge mit einem harten Gegenstand ausführte und die Leiche sodann die Treppe hinunterwarf, so dass sie dem Alten geradewegs in die Arme fiel.

    Lebenslänglich für Gattenmörder

    Das Schwurgericht Regensburg verurteilte am Freitag Abend den wegen Mordes angeklagten Landwirt Ludwig S. aus B(P)ittmansdorf im Landkreis Parsberg zu lebenslänglichen Zuchthaus, Aberkennung der Ehrenrechte auf Lebenszeit und den Kosten des Verfahrens. S. hatte im Jahr 1947 seine damals 29 – jährige Frau auf dem Boden des elterlichen Anwesens durch einen Schlag betäubt und sie dann eine Treppe hinuntergeworfen. Nach dem Sturz hatte er ihr das Genick gebrochen. Motiv für die Tat war, dass die Frau sich von ihm scheiden lassen wollte. Er hatte sie mit Versprechungen neun Tage vor der Tat zurück in seine Wohnung gelockt, wo es aber bald wieder zu Auseinandersetzungen gekommen war. Ludwig S. hatte die Tat zu vertuschen gesucht, dass er die Leiche seiner Frau am Fuße der Treppe zusammen mit einem schweren Sack hinlegte, so dass es schien, als sei die Frau durch einen unglücklichen Zufall von der Treppe gestürzt. Die Eltern S. hatten den Mord zunächst gedeckt. 1954 hatte der Vater die Tat aber dann angezeigt, weil es zu Streitigkeiten darüber gekommen war, dass der Sohn nicht mehr Alleinerbe des elterlichen Besitzes sein sollte. In der Verhandlung sagten die Eltern S. übereinstimmend aus, dass sie in der Nacht der Tat durch Geräusche aufgewacht seien und gesehen hätten, wie der Sohn seine Frau die Treppe hinabstieß und ihr dann das Genick brach. Diese Aussagen wurden durch zwei Sachverständigen-Gutachten erörtert.

    Montag, den 31.Oktober 1955