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  • Er kam mit dem Schlachter-Messer

    Ein Hochzeitsbaum wurde zwei Burschen zum Verhängnis

    Kurz vor der Hochzeit erhielten oft Brautpaare von Nachbarn und Freunden einen dekorierten Hochzeitsbaum. Meistens eine Fichte wird sie oft vom Schwiegervater gestiftet. Die meisten Hochzeitsbäume bestehen aus drei unterschiedlich großen Kränzen, Girlanden mit blau weißen Binden. Auch die Haustür des Brautpaares bekommt einen Kranz. Aufgestellt wird der Baum von Hand, einer gibt die Kommandos, die anderen müssen den Baum nachrücken. Als Nachbar war ich mal dabei, es war eine riesen Gaudi, am Abend wurde aufgekocht vom Feinsten und der Durst kam auch nicht zu kurz. Ein Schrank mit der Aussteuer war aufgestellt und man konnte noch richtig altes Leinen bewundern. Es muss aber nicht immer lustig zu gegangen sein wie folgender Fall beweist.

    Hochzeitsbaum

    Beim stehlen des Hochzeitsbaumes war es zwischen den Burschen der benachbarten Ortschaften Steppach und Schleefeld zu einer schweren Rauferei gekommen, in deren Verlauf ein rabiater Schmiedegeselle zwei jungen Steppacher Burschen mit einem Schlachtermesser tödliche Verletzungen bei brachte.

    Obgleich dieser Streit damals derart grauenvoll endete, ist in dem abgeschiedenen Winkel leider immer noch nicht Ruhe und Frieden eingekehrt.

    Das oben erwähnte Marterl enthält neben den beiden Gedenktafeln für die Getöteten noch eine dritte Tafel mit der Inschrift:

    Ihr wart lustig und voller Freud – ein Mörder schickte euch in die Ewigkeit.“

    Gedenktafel, Marterl

    Dieser Spruch war einigen Schleefeldern schon lange ein Dorn im Auge. In der Nacht zum 12. April war die Tafel verschwunden. Der mutmaßliche Dieb trat dafür ein, dass der Text auf dieser Gedenktafel nicht der Wahrheit entspreche, da der Täter nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags verurteilt worden sei. Obwohl das Gericht der Ansicht war, dass Gr. dringend verdächtig ist, konnte ein klarer Beweis für seine Täterschaft nicht erbracht werden, sodass der Angeklagte wegen Mangels an Beweisen freigesprochen wurde.

    Wasserburger Zeitung; Samstag, den 26. Juli 1952

  • Ein siebenfacher Mord

    Die 19. Mordtat in Oberösterreich seit August 1918

    In Kefermarkt wurden die verwitwete 48 Jahre alte Bäuerin Punkenhofer und ihre sechs Kinder, zwei Söhne und vier Töchter im Alter von 14 bis 20 Jahren, von vier unbekannten Mördern mit einer Eisenstange und dem Bajonett ermordet. Eine 12 jährige Tochter wurde durch einen Bajonettstich schwer verletzt, während ein 11 Jahre alter Sohn der Besitzerin sich unter ein Bett flüchten musste.

    StdA Wbg./Inn (Stadtarchiv Wasserburg a.Inn), WA 19.11.1918-S.2

    Ich fand noch von Markus Staudinger von den OÖ Nachrichten einen ausführlicheren Bericht.

    Ein siebenfacher Mord in Kefermarkt

    Raubüberfälle auf einsame Bauernhöfe versetzen das Mühlviertel in Angst und Schrecken. Es war ein abscheuliches Verbrechen, über das selbst internationale Zeitungen berichteten. In der Nacht auf Montag, den 11. November 1918, töteten Einbrecher auf einem Bauernhof in Freidorf, Gemeinde Kefermarkt, die 48-jährige verwitwete Bäuerin Maria P. sowie sechs ihrer neun Kinder im Alter zwischen 14 und 29 Jahren. Nur drei Mitglieder der Familie überlebten: die zwölfjährige Christina, die sich nach Schlägen auf den Kopf tot gestellt hatte, der 15-jährige Josef, der sich rechtzeitig unter dem Bett verstecken konnte, und der 16-jährige Alois, der in dieser Nacht auf einem anderen Hof übernachtet hatte. Die Täter waren mit äußerster Brutalität vorgegangen, wie Christina später der Polizei berichtete. Eine ihrer Schwestern – Anna – hatten sie zunächst am Leben gelassen. Nachdem sie das Erdgeschoss durchsucht hatten, kamen sie zurück und befragten das Mädchen nach Wertgegenständen. Als Anna mit „Ich weiß nicht“ antwortete, wurde auch sie erschlagen. Gefunden wurden die Täter vorerst nicht. „Verdächtig sind zwei Soldaten mit Ledergamaschen und zwei Männer in Zivil“, schreibt die Tages-Post, die Vorgängerzeitung der OÖ Nachrichten am 12. November. Vier Tage zuvor, in der Nacht auf Freitag, den 8. November, waren in der Ortschaft Pitretsberg, Gemeinde Oepping, ein Bauer und dessen Bruder erschlagen worden. Die Kinder der Familie, die ebenfalls im Haus waren, überlebten das Massaker, die Bäuerin war in Linz im Spital. Ein Mädchen, „dass sich unter einer Tuchent versteckt hatte“, wie die Tages-Post schrieb, sagte aus, sie habe nach dem Mord an ihrem Vater drei Männer gesehen, die am Tisch saßen und Geld zählten. Die brutalen Überfälle gingen weiter: Zwei Tote in Allersdorf, Gemeinde Niederwaldkirchen, eine Tote in Engerwitzdorf, drei Tote am Dallingergut in Wimm, Gemeinde Pram. Das Muster glich sich: Stets handelte es sich um einsame, abseits gelegene Gehöfte. Immer stiegen die Täter ein, indem sie ein Fensterkreuz aushingen. Die Opfer wurden meist erschlagen.

    Russische Kriegsgefangene

    Auf die Spur kam die Polizei den Tätern durch Zufall. Im Gasthof „Zum Schwarzen Bock“ in der Linzer Altstadt (dort, wo sich heute das Lokal „Aquarium“ befindet) fielen Polizeiagent Sommer am 24. November vier Männer auf, die mit Geld prassten. Er ließ ihre Taschen durchsuchen. Darin gefundene Gegenstände stammten aus den Raubüberfällen im Mühlviertel. Bei den vier Männern handelte es sich um ehemalige russische Kriegsgefangene, die während des Krieges in Linz interniert gewesen waren. Sie wurden verhaftet. Im Mai 1919 wurde ihnen in Linz der Prozess gemacht. Insgesamt 14 Morde wurden ihnen zur Last gelegt. Drei Angeklagte wurden zu lebenslanger Haft, der vierte – dem keine Beteiligung an einem Mord nachgewiesen werden konnte – wegen Raubes zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Angeklagten nahmen das Urteil „ganz bestürzt entgegen“, berichtete die Tages-Post.

    ehemaliger Gasthof „zum schwarzen Bock“
  • Mord an einem gehörlosen Knecht

    Heimatverein organisiert Dokumentation

    Am Montag, 13. März 2023 um 19:30 Uhr wird im Wasserburger Gimplkeller, Marienplatz 25, in einem Vortrag über frühere Zeiten berichtet. Dazu lädt der Heimatverein ein.

    Dr. Ulrike Claudia Hofmann sowie Ludwig Waldinger aus München klären in einer Dokumentation über ein früheres Verbrechen auf. Es handelt sich um die Ermittlungsakte Cäzilie Bauer. Ein unentdeckter Mord in Bachmehring steht am Anfang der Ermittlungen. Hat die Dienstmagd 1942 den gehörlosen Knecht „Stummerl“ in seinem Bett ermordet? Die Tat stellt keine Fiktion her, sondern ist ein wahres Verbrechen: Aus den Originalakten hat die Historikerin Dr. Ulrike Claudia Hofmann den Fall so nachkonstruiert, dass sich die Ermittlungen und Aufklärung der Tat ungefiltert nachvollziehen lassen. Zudem wird besprochen, ob es auch heute einen unentdeckten Mord geben könnte? Wie sehr unterscheidet sich die moderne Polizeiarbeit zu der in den 1940er Jahren? Kriminalhauptkommissar Ludwig Waldinger bewertet das recherchierte Verbrechen und vergleicht die Ermittlungsmethoden mit den neuesten Erkenntnissen der Kriminalistik und Wissenschaft.

    Historisches Foto v. Stemmerhof in Bachmehring. Stadtarchiv Wasserburg
  • Erst kam er mit einem Mord davon

    Nach zehn Jahren holte ihn die Gerechtigkeit ein

    Das Schwurgericht Landshut verurteilte den 32 Jahre alten Hilfsarbeiter Willy Allaut aus Lüchow-Dannenberg wegen Mordes zu lebenslänglichen Zuchthaus. Allaut hatte vor zehn Jahren am 13. November 1945 in Niederlindhart im Landkreis Rottenburg (Ndb) die 66 Jahre alte Bäuerin Maria Rogl mit einem Knüppel erschlagen. Die alte Bäuerin war ihm im Wege, als er den Bauernhof ausrauben wollte. Die Polizei hatte zwar damals eine genaue Personenbeschreibung von Allaut, aber nur eine vage Angabe über seinen Familiennamen. Erst im Mai 1955 stieß die Kriminalpolizei Landshut, die den Fall jahrelang verfolgt hatte, auf einen Namen, der zutreffen konnte. Diesmal war die Vermutung richtig, wenn auch der im Fahndungsbuch gefundene Alfred Allaut, ein Bruder des Mörders war. Von Alfred zu Willy war aber kein weiter Weg mehr. Allaut wurde festgenommen, nachdem er gerade einen schweren Raub verübt hatte, für den er in Hannover eineinhalb Jahre Zuchthaus erhielt. Allaut hatte seit 1946 insgesamt zwölf Vorstrafen zusammengebracht. Während des Prozesses versuchte er sich der Anklagte darauf hinauszureden, dass er Frau Rogl nur betäuben wollte. Er fand damit jedoch bei den Geschworenen keinen Glauben. Der Vorsitzende hielt ihm die Stärke der Mordwaffe vor, mit der Allaut Frau Rogl die ganze Schädeldecke zertrümmert hatte.

    09.12.1955

  • Die eigene Tochter verführt

    Ein Fall aus den 1920er Jahren

    Die 28 jährige Bauerntochter M. Schoißengeier in Zwettl, Bezirk Freistadt (Oberösterreich) gebar am 6. Jänner 1922 einen Knaben, ohne jedoch den Kindsvater namhaft machen zu können. Sie wollte glaubhaft machen, dass sie im Sommer 1921 durch zwei Hamsterer in der Wohnstube ihres Vaterhauses genotzüchtigt worden sei. Es stellte sich durch die Ermittlungen der Gendarmerie heraus, dass der Kindsvater der leibliche 64 jährige Bauer und Witwer P. Schoißengeier war. Es kam zu mehreren Gerichtsverhandlungen in deren Verlauf sie ihre Geständnisse widerriefen. Es waren aber Gerüchte in der Gegend im Umlauf und es kam vor Gericht ein außerordentliches Milderungsrecht zur Anwendung. Die beiden Angeklagten erhielten je vier Monate Kerker.

    Sittenloses Landvolk

    Rohregger Peter; 2022; Sittenloses Landvolk

    Zum Fall Hinterkaifeck

    Gemäß Urteil des Landgerichts Neuburg/ Donau vom 28.5.1915 wurden Viktoria Gabriel und der Hinterkaifecker Bauer Andreas Gruber wegen Blutschande im Zeitraum von 1907 bis Sommer 1910 verurteilt. Viktoria zu einem Monat Gefängnis und Andreas Gruber zu einem Jahr Zuchthaus. Es ist nicht bekannt, wer das Strafverfahren durch eine Anzeige in Gang gebracht hat, vermutet wird eine 1915 entlassene Magd, die die Liebespiele beobachtet hat.

  • Unser Sohn ist auffällig

    Eine belastente Eltern-Kind-Beziehung

    Auf der Anklagebank saß ferner ein junger schmächtiger Bursche mit verschlagenem Gesichtsausdruck in der Person des 19-jährigen Tagelöhners Simon Brandmaier von Hof, Amtsgericht Haag, angeklagt des schwersten Verbrechens, welches das Gesetz kennt, nämlich des Raubmordes. Am Sonntag, 10. Januar, Nachmittags begab sich der Deimelbauer Johann Pfeilstetter von Berg nach Winden, A.G. Haag, um dort in dem seinen Schwiegereltern, den Gastwirtseheleuten Riedl gehörigen Hause Bier zu trinken. Er blieb bis gegen halb 6 Uhr, ließ bei Bezahlung seiner Zeche ein Zwanzigmarkstück wechseln, wobei er unter anderem ein silbernes Fünfmarkstück und einen österreichischen Thaler herausbekam. In seinem Besitz befand sich außerdem eine silberne Zylinderuhr mit silberner Kette, an welch letzterer ein Frauentaler hing, ferner ein schwarzes Lederportemonnaie. Am gleichen Tische saß damals Simon Brandmaier. Derselbe war vorher im nahen Wald gewesen, um dort Brennholz zu hauen. Er hatte eine Holzhacke, sowie einen kleinen Hund bei sich, machte sich durch scheues Wesen bei allen Gästen auffällig und hörte, wie Pfeilstetter äußerte, dass er über Bachmehring den Heimweg antreten werde. Als sich Pfeilstetter entfernte, verließ auch Brandmaier das Gasthaus. Pfeilstetter kam nicht mehr nach Hause, weshalb seine Frau am anderen Morgen früh 7:00 Uhr ihren Dienstknecht Engelbert Larasser nach Winden schickte, um nach ihrem Manne zu fragen. Auf dem Weg dorthin fand Larasser im sogenannten Tiefgraben, einem von Eßlarn nach Eining führenden, von der Distriktstraße Dorfen Sankt Wolfgang-Haag abzweigenden öffentlichen Wege im Schnee die Leiche seines Dienstherrn, eines kräftigen vierunddreißig-jährigen Mannes.

    Der Hinterkopf des Pfeilstetter war durch Hiebe mit einem stumpfen Instrumente, augenscheinlich einer Axt, vollständig zerschmettert, im Schnee zeigten sich auch die Spuren des Kampfes, ebenso die Spuren eines kleinen Hundes; Uhr, Kette und Geldbörse des Pfeilstetter fehlten. Der Verdacht, diese grausige Bluttat verübt zu haben, richtete sich sofort in der ganzen Gegend auf den als arbeitsscheu und lüderlich bekannten Simon Brandmaier, den Sohn des unter dem Namen „Raufsimmerl“ berüchtigten Tagelöhners Brandmaier von Berg. Brandmaier ist bereits wegen Diebstahls vorbestraft und hat schon einmal die Axt gegen seinen Vater erhoben. Als seine Festnahme erfolgte, verlegte er sich auf das Leugnen, allein in seinem Besitz fand man das silberne Fünfmarkstück und den österreichischen Thaler, den Pfeilstetter in Winden beim Wechseln herausbekommen, im elterlichen Hause unter Brettern versteckt die Uhr und das Portemonnaie des Pfeilstetter; die Axt, welche Brandmaier am kritischen Tage bei sich trug, zeigte Blutspuren. Als deshalb Brandmaier einsah, dass ihm sein Leugnen nichts mehr helfen könne, gab er am 25. Februar zu, er sei am kritischen Abende in trunkenem Zustande auf dem Wege mit Pfeilstetter zusammengetroffen, dieser habe ihn an einer Planke gerempelt, weshalb sie in Streit geraten seien. Nun habe er in der Trunkenheit einmal mit der Axt nach ihm geschlagen. Als Pfeilstetter hierauf niedergefallen sei und sich nicht mehr rührte, habe er Uhr und Kette mit sich genommen. Zur Verhandlung, für welche zwei Tage angesetzt sind, sind 23 Zeugen geladen. Am zweiten Tage der Verhandlung gegen Simon Brandmaier wegen Raubmordes begannen die Plädoyers, nachdem der Verteidiger Rechtsanwalt Angstwurm mehrere unter Fragen auf Totschlag und beziehungsweise Körperverletzung mit erfolgtem Tode zur Fragestellung eingebracht hatte. Staatsanwalt Schäfer begründete die Anklage unter einer beredten Schilderung der grausigen Tatumstände und hob insbesondere hervor, dass der Ermordete als ein ruhiger, friedliebender Mann allgemein beliebt war, dass derselbe am Tage seines gewaltsamen Todes nur zu dem Zwecke nach Winden kam, seine Schwiegereltern zu besuchen, und dass er seiner Frau, die ihrer Niederkunft entgegensah, sagte, er werde vor Einbruch der Nacht wieder zu Hause sein. Pfeilstetter war 7 Jahre verheiratet und hatte ein Kind. Derselbe verzehrte damals nur 50 Pfennige und war demgemäß vollständig nüchtern. Der Herr Staatsanwalt plädierte in einstündiger Rede für schuldig im Sinne der Anklage. Rechtsanwalt Angstwurm entgegnete mit Beweisführung, dass die Tat keine vorsätzliche gewesen sei und dass insbesondere kein Raubmord vorliege, sondern nur Totschlag oder Körperverletzung mit erfolgtem Tode gegeben sei. In diesem Sinne beantragte er ein Schuldig, wie sich der Raub auch unter solchen Umständen nur als Diebstahl qualifizierte. Nach halbstündiger Beratung sprachen die Geschworenen ein Schuldig des vorsätzlichen Mordes und Raubes gegen Brandmaier aus. Derselbe wurde entsprechend den Anträgen des Staatsanwalts zum Tode verurteilt, bei lebenslänglichem Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte. Der Verurteilte zeigte bei der Urteilspublikation dieselbe Gleichgültigkeit wie während der ganzen Verhandlung. Das Urteil machte keinerlei Eindruck auf den verkommenen Burschen. Die Eltern des wegen Ermordung des Daimelbauern Pfeilstetter von Berg, A.G. Haag, zum Tode verurteilten 19-jährigen Tagelöhners Simon Brandmaier von Hof, A.G. Haag, fanden sich am Donnerstag in München ein, um beim Schwurgerichtspräsidium die Erlaubnis zu holen, ihren missratenen Sohn in der Angerfrohnfeste besuchen zu dürfen.

    25.06.1892

    Scheinbar wurde Brandmaier auf lebenslänglich begnadigt, denn es gab in München 1892 nur eine Hinrichtung an Johann Schindler.