Illegale Waffenlager

Gab es sie in Oberbayern?

Im Laufe der folgenden Monate wird jedoch deutlich, dass sich vor allem rechtsradikale Organisationen wie die „Orgesch“, die „Organisation Consul“ und Angehörige der eigentlich aufgelösten Freikorps mit Waffen versorgen. Offensichtlich haben viele Rechte den Stichtag 1. November 1920, bis zu dem illegale Waffen straffrei abgegeben werden konnten, ungenutzt verstreichen lassen. 

Militärische Kontrolle auf unbestimmte Zeit? Nach Erklärungen der ‚Times‘ hat die englische Regierung ihre Zustimmung zu dem von Mitgliedern der interalliierten Militärkontrollkommission ausgedrückten Wunsch gegeben, wonach die militärische Kontrolle in Deutschland noch während einer unbestimmten Zeit fortzusetzen ist. Nach einer Londoner Havasmeldung stützt sich dieser Entschluss Englands auf die jüngsten Waffenfunde und die geheimen Waffenlager.

(Berliner Tageblatt am 22. Februar 1922)

Zwei Zeitungsartikel aus dem Jahr 1922.

München. Vor dem Volksgericht München I fand Verhandlung gegen den pens. 29 jährigen verheiratete Volkschullehrer und Schriftsteller Rudolf Wolff von Nennhausen, BA. Dachau, und den 30 Jahre alten verheirateten Ingenieur bzw. Feinmechaniker Frz. Hemberger von Erding wegen eines Verbrechens des Landesverrats bzw. Beihilfe hierzu statt. Es handelt sich um den Verrat von Heeresgut an die Entente (Mai 1920) in Höhe von mehreren Millionen Mark. Wolff wurde zur Zuchthausstrafe von 15 Jahren, Hemberger zur Zuchthausstrafe von 6 Jahren und je 10 Jahren Ehrverlust verurteilt.

(14.03.1922)

Hart bei Traunstein, 6 Oktober 1922. Zwei Offiziere der Entente, die einen genauen Situationsplan hatten, holten da hier aus einem Versteck mehrere hundert Gewehre hervor. Ein feiger Deutscher verriet um einige Silberlinge an Fremdländische sein Heimatland; hoffentlich wird er entdeckt, damit er seinen verdienten Lohn empfangen kann. Die eine erfreuliche Erscheinung an der Affäre ist, dass die von den Entente-Offizieren beschlagnahmten Gewehre noch vor dem Bahnversand wieder gestohlen wurden.

(11.10.1922)

Freiheit“ und der „Vorwärts“, die Zeitungen der beiden sozialdemokratischen Parteien, berichten darüber:

„Waffenlager der Orgesch. Waffenfunde und Waffenschiebungen“
„Waffenfunde in Frankfurt a. M.“
„Waffenlager in Cottbus“
„Die Prenzlauer Waffenfunde“
„Reichswehr und Waffenverschiebung. Geheime Waffenlager bei Görlitz“
„Wieder ein Waffenlager entdeckt!“
„Die Potsdamer Waffenschieber“
„Orgesch entlarvt! Das Geständnis eines Offiziers. Diebstahl beschlagnahmter Waffenlager. Bewaffnete Geheimverbindungen überall“
„Waffenlager in Schöneberg. Das Rathaus mit der schwarz-weiß-roten Fahne“
„Entdeckung eines Waffenlagers“
„Ein Waffenlager bei Brandenburg“

Ein parteienübergreifender Wehrkonsens sorgt dafür, dass auch die Demokraten über die illegale Aufrüstung hinwegsehen. 1927 richtet die Reichsregierung unter dem Zentrumspolitiker Wilhelm Marx sogar einen Ausschuss ein, der aufpassen soll, dass die illegale Aufrüstung nach den Regeln des ordentlichen Haushaltsrechts abläuft.

Noch 1930 wurden bei einem Kommunisten Waffen ausgehoben, scheinbar standen die roten Brüder den braunen Brüdern in nichts nach, je nach Quellenlage ist von Unterschiebung von Waffen die Rede.

Kommunistisches Waffenlager
Wasserburger Nachrichten 1930

München, den 26.September 1919

Nr.2700 g 561

an die Bezirksbehörden

Die Bewaffnung der Einwohnerwehrwehren soll möglichst einheitlich auf nachstehende Grundlagen erfolgen.

  • Die Hauptwaffe ist der Karabiner; nur wenn dieser nicht in genügender zahl vorhanden, sind Gewehre auszugeben; Pistolen in beschränkter Zahl für die Teilnehmer an Patrouillen zur Unterstützung der Polizei, für den Feld- und Flurdienst usw.
  • Die zur Verfügung stehende Munitionsmengen sind sehr beschränkt, mehr wie 50 Schuss dürfen auf keinen Fall für jedes Gewehr ausgegebenen werden; die weitere Ergänzung muss von der leitenden Stelle der Einwohnerwehren im bayrischen
    Staatsministerium des Inneren durch Selbstbeschaffung aus der Waffenindustrie erfolgen. Heeresbestände müssen für die Zwecke der Reichswehr zurückbehalten werden.
  • Die Ausstattung der Einwohnerwehren mit Handgranaten erscheint nicht notwendig.
  • Die Ausrüstung mit Minenwerfern und Geschützen, wie sie teilweise in Anregung gebracht worden ist, hat fortzufallen. Die Lagerung und Pflege der Munition würde sehr große Schwierigkeiten machen, fachmännisches Personal in den Einwohnerwehren erfordern und dadurch wieder neue Kosten verursachen. Minenwerfer und Geschütze widersprechen außerdem als Angriffswaffen dem defensiven Charakter der Einwohnerwehren.
  • Die Ausrüstung mit Maschinengewehren ist mit größter Vorsicht durchzuführen. Alle Anforderungen müssen daraufhin geprüft werden, ob auch genügend Deckungsmannschaften zum Schutze der Maschinengewehre vorhanden sind; denn jedes verloren gegangene Maschinengewehr bedeutet
    in der Hand des zum Äußersten entschlossenen Gegners eine weit furchtbarere Waffe als in der der Einwohnerwehr.

(Bezirksamt Schrobenhausen 17.Oktober 1919 Nr. 8390)

Richtig ist es, dass ich im Laufe des vergangenen Jahres im Jagdbezirk des Rechtsanwalts Schneider in Schrobenhausen und zwar im Gemeindebezirk Wangen gewildert habe. Zum Wildern selbst hatte ich ein Infanteriegewehr, das ich seinerzeit von der Einwohnerwehr erhalten hatte, benutzt.

(Anton Bichler, Aussage 04.05.1922)

In der offiziellen Einwohnerwehrliste von Wangen finde ich keinen Anton Bichler, vielleicht habe ich ihn auch nur überlesen.

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